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Definition: Beteiligungskapital im Inland und im Inland reinvestierte Gewinne

Zahlungsbilanzen

Beteiligungskapital umfasst das Eigenkapital von Zweigniederlassungen, sämtliche (stimmberechtigten oder stimmrechtslosen) Kapitalanteile an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen in Minderheitsbesitz (ausgenommen Vorzugsaktien ohne Gewinnbeteiligung, die als Schuldverschreibungen behandelt und den sonstigen Direktinvestitionsanlagen zugerechnet werden), sowie sonstige Kapitaleinlagen. Reinvestierte Gewinne umfassen den Anteil des Direktinvestors (im Verhältnis zu seiner direkten Kapitalbeteiligung) an den nicht als Dividenden ausgeschütteten Gewinnen von Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen in Minderheitsbesitz sowie nicht an den Direktinvestor ausgeschüttete Gewinne von Zweigniederlassungen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Erstellt:
2005-03-03
Letztes Update:
2019-05-10

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