Ausfuhranmeldung Zoll - Hilfe und Support
Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU ab einem Rechnungswert von 1.000 Euro abgegeben werden. Seit Juli 2009 dürfen Ausfuhrerklärung nur noch elektronisch gemacht werden.
Was benötige ich für eine Ausfuhranmeldung?
- Rechnung mit Warentarifnummer/n (Zolltarifnummer 8 stellig), Warenwert
- Packliste mit genauem Netto und Brutto Gewicht und Packstückanzahl
- Eori Nummer vom Versender/Ausführer (früher Zollnummer genannt)
- Vorrübergehende Ausfuhr oder Verkauf?
Kontakt Ausfuhrerklärung
Warum muss ich eine Ausfuhranmeldung machen?
Der Staat und die EU messen, welche Waren von wo geliefert oder wohin verkauft werden und erstellt daraus Statistiken. Zudem existieren für verschiedene Ländern Einschränkungen im Warenverkehr, Embargos. Die Kontrolle über Embargos und oder zusätzlichen Zöllen erfolgt über die Zolltarifnummer als Identifizierungsmerkmal.Ausfuhrerklärung nur noch elektronisch

Regelmäßige Ausfuhranmeldungen
Unternehmen die regelmäßige Ausfuhr von Waren beantragen, können "zugelassener Ausführer" werden. Durch eine vereinfachte Zollanmeldung müssen diesen dann nicht mehr die Ware vorführen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist dann direkt nach der elektronischen Ausfuhranmeldung verfügbar und kann selbst ausgedruckt werden. Es entfallen die notwendigen Unterschriften und Siegel. Ein Antrag auf "zugelassener Ausführer" muss bei dem jeweiligen zuständigen Zollamt gestellt werden.Zollagenten suchen
Unser Zollagent wird sich nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt und versendet haben kurzfristig bei Ihnen melden und die Ausfuhranmeldung mit Ihnen gemeinsam erstellen. Zunächst brauchen Sie eine Handelsrechnung, dabei wird zu jeder Zolltarifnummer folgende Angabe benötigt:- Beschreibung der Ware
- Stückzahl
- Netto Gewicht / Brutto Gewicht
- Warenwert
- den Gesamtwert
- Packstückanzahl die versendet wird
Was ist eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer wird beim Warenhandel innerhalb der EU benötigt. Mit Ihr werden Handelspartner identifiziert und ist eine europaweite Identifikationsnummer. Die EORI-Nummer kann bis zu 17 Zeichen lang sein, beginnend mit dem Länderkürzel. Sie dient der Exportkontrolle und ist bei genehmigungspflichtigen Import oder Export vorgeschrieben.
Wie prüfe ich eine EORI-Nummer?
Auf der Webseite der Europäischen Kommission, in der EOS Datenbank der Steuern und Zollunions finden Sie einen Validator für EORI-Nummern. Die Überprüfung wird dabei auf alle Länder der EU angewandt.
Wie beantrage ich eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer (früher Zollnummer) können Sie nur beim deutschen Zoll beantragen. Sie ist kostenlos und kann über folgendes Formular bei der Generalzolldirektion Dresden beantragt werden: Antrag EORI-Nummern. Bei Änderungen an zum Beispiel der Adresse wird das gleiche Formular verwendet. Eine EORI-Nummer benötigen Sie auch als Privatperson, wenn Sie mehr als 10 Zollanmeldungen pro Jahr machen. Ein Antrag dauert ca. 3-4 Wochen.