Definition: Begleiteter kombinierter verkehr
Verkehr
Beförderung eines von seinem Fahrer begleiteten Kraftfahrzeuges mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Fähre oder Bahn).
Quelle:
Terminologie des Kombinierten verkehrs, UNECE/ECMT/EC, UNITED NATIONS, New York
Terminologie des Kombinierten verkehrs, UNECE/ECMT/EC, UNITED NATIONS, New York
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