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Definition: Bruttogewinnspanne bei Handelswaren

Unternehmensstrukturstatistik

Die Bruttogewinnspanne bei Handelswaren entspricht den Erträgen aus Käufen und Wiederverkäufen ohne weitere Be- und Verarbeitung. Sie berechnet sich aus dem Umsatz und den Käufen und Vorratsveränderungen von zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbenen Waren und Dienstleistungen.

Enthalten in den Positionen Umsatz, Käufe und Vorratsveränderungen von zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbenen Waren und Dienstleistungen sind der Umsatz, die Käufe und Vorratsveränderungen von Dienstleistungen, die erworben werden, um in unverändertem Zustand wiederverkauft zu werden.

Die Bruttogewinnspanne bei Handelswaren wird auch als Bruttohandelsspanne bezeichnet.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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