Definition: Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
Versicherungsdienstleistungen
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle umfassen die im Geschäftsjahr für Versicherungsfälle geleisteten Zahlungen zuzüglich der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle am Ende des Geschäftsjahres abzüglich der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle zu Beginn des Geschäftsjahres. Diese Beiträge umfassen auch Rentenzahlungen, Rückkäufe, Schadensreserveeintritte und -austritte von zedierenden Versicherungsunternehmen und von Rückversicherern, externe und interne Schadenregulierungsaufwendungen sowie die fallenden Spätschäden.
Quelle:
Insurance in Europe, Eurostat - GD XV, 1996 (inoffizielle Übersetzung).
Insurance in Europe, Eurostat - GD XV, 1996 (inoffizielle Übersetzung).
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