www.zolltarifnummern.de www.zolltarifnummern.de
Suchen
Heart for Ukraine
  • Zollämter
  • Zollgebühren
  • Abkürzungen
  • Änderungen
  • Services
    Ausfuhrerklärung Zollschulung Download
  • Startseite >
  • Abkürzungen >
  • T >
  • Transitverkehr (Eisenbahnverkehr)

Definition: Transitverkehr

Eisenbahnverkehr

Der Ausdruck "Transitverkehr" bezeichnet den Eisenbahnverkehr, bei dem auf der Fahrt zwischen zwei Orten (Belade- bzw. Einsteigeort und Entlade- bzw. Aussteigeort) außerhalb des Meldelandes das Meldeland durchquert wird. 

Beförderungen, die ein Beladen/Einsteigen bzw. Entladen/Aussteigen von Gütern/Fahrgästen an der Grenze des Meldelandes von einer anderen bzw. auf eine andere Verkehrsart mit einschließen, gelten nicht als Transitverkehr.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
Erstellt:
2006-04-28
Letztes Update:
2019-05-10

Suchbox

Suchen
www.zolltarifnummern.de

DE EN FR

Über uns

Startseite
Über uns
Kontakt
NFTs und Spendenaufrufe

Informationen

Kombinierte Nomenklatur
Abkürzungen
Embargo
Klassifizierungen

Services

Download
Zollschulung
Werbung
API
Anmelden
Impressum Datenschutz