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  • Kosten der Übertragung des Eigentums an nichtproduzierten Vermögensgütern (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen)

Definition: Kosten der Übertragung des Eigentums an nichtproduzierten Vermögensgütern

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die Kosten der Übertragung des Eigentums an nichtproduzierten Vermögensgütern beziehen sich auf den Erwerb von Grund und Boden und von immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern (wie Patente, Produktionsrechte usw.) durch die landwirtschaftlichen Einheiten. Dieser Erwerb nichtproduzierter Vermögensgüter wird nicht als Bruttoanlageinvestition verbucht (sondern unter einem anderen Posten des Vermögensbildungskontos, da es sich um nichtproduzierte Aktiva handelt), und nur die Kosten der Eigentumsübertragung werden als Bruttoanlageinvestitionen ausgewiesen (für den Käufer, nicht jedoch für den Verkäufer).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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