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  • Nichtwohnbauten (ESVG 1995)

Definition: Nichtwohnbauten

ESVG 1995

Nichtwohngebäude und sonstige Bauten.

Unfertige Bauten werden einbezogen, wenn sie für die Eigennutzung errichtet werden oder wenn laut Kaufvertrag der Endverwender feststeht. Militärisch genutzte Bauten werden einbezogen, wenn sie in gleicher Weise wie zivil genutzte für Produktionszwecke eingesetzt werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
2005-08-05
Letztes Update:
2019-05-10

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