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Definition: Kongressdienstleister

Tourismus

Definition:

Kongressdienstleister sind sämtliche Personen, die in der Kongressbetreuung tätig sind und vom Veranstalter sowie (gegebenenfalls) der beauftragten Firma durch namentliche Eintragung in ein zuvor angelegtes Register erkennbar als solche ausgewiesen sind.

Erläuterungen:

· Kongressdienstleister und andere nicht-offizielle Teilnehmer sollten registriert werden, und zwar vorzugsweise anhand der Listen, die die Veranstalter von den Dienstleistungserbringern anfordern, oder durch direkte namentliche Ausweisung.
 
· Mitarbeiter von Kongressdienstleistern sollten andere Namensschilder als die offiziellen Teilnehmer tragen (z. B. in einer anderen Farbe). Außerdem sollten auf dem Namensschild auch die Firma und die zu erbringende Dienstleistung angegeben sein.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 24
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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