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Definition: Einkommen- und Vermögensteuern

ESVG 1995

Die Einkommen- und Vermögensteuern umfassen alle laufenden Zwangsabgaben in Form von Geld- oder Sachleistungen, die regelmäßig vom Staat und von der übrigen Welt ohne Gegenleistung auf Einkommen und Vermögen von institutionellen Einheiten erhoben werden. Eingeschlossen sind einige regelmäßig zu entrichtende Steuern, die weder auf das Einkommen noch auf das Vermögen erhoben werden. 

Die Einkommen- und Vermögensteuern untergliedern sich in 

a) Einkommensteuern (D.51); 
b) sonstige direkte Steuern und Abgaben.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
2005-07-12
Letztes Update:
2019-05-10

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