Definition: Swap

Kategorie: ESVG 1995

Swaps sind Verträge, in denen Vertragspartner vereinbaren, Zahlungen, die sich auf gleiche Verbindlichkeiten beziehen, während eines bestimmten Zeitraums zu im Voraus festgelegten Bedingungen zu leisten.

Am häufigsten kommen Zins-, Devisen- und Währungsswaps vor.

Bei Zinsswaps werden unterschiedliche Zinszahlungen ausgetauscht, z. B. Zahlungen eines festen gegen Zahlungen eines variablen Zinssatzes oder Zahlungen auf der Basis von zwei verschiedenen variablen Zinssätzen bzw. Zahlungen auf der Basis eines festen Zinssatzes in einer Währung gegen Zahlungen auf der Basis eines variablen Zinssatzes in einer anderen Währung usw.

Devisenswaps (einschließlich sämtlicher Terminkontrakte) sind Devisengeschäfte zu einem im Voraus festgelegten Wechselkurs.

Bei Währungsswaps werden bestimmte Beträge von zwei verschiedenen Währungen mit nachfolgenden Rückzahlungen einschließlich der Zins- und Tilgungszahlungen während eines bestimmten Zeitraums zu im Voraus festgelegen Bedingungen ausgetauscht.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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