Definition: Kollektive Dienstleistung
SNA 1993
Eine kollektive Dienstleistung wird allen Mitgliedern der Bevölkerung oder allen Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, beispielsweise allen privaten Haushalten einer bestimmten Region, vom Staat gleichzeitig zur Verfügung gestellt.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 9.43, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 9.43, Vereinte Nationen, New York, 1993
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