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Definition: Kollektive Dienstleistung

SNA 1993

Eine kollektive Dienstleistung wird allen Mitgliedern der Bevölkerung oder allen Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, beispielsweise allen privaten Haushalten einer bestimmten Region, vom Staat gleichzeitig zur Verfügung gestellt.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 9.43, Vereinte Nationen, New York, 1993
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