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Definition: Statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CPA)

Die Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der EWG (CPA) ist ein statistisches Klassifikationssystem auf EU-Ebene. Ihr wichtigstes Ziel ist es, die Vergleichbarkeit zwischen den nationalen und den gemeinschaftlichen Statistiken zu gewährleisten.

Als Güter gelten bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen und Dienstleistungen. 
Die CPA setzt sich zusammen aus:

- Abschnitten (Buchstabencode)
- Unterabschnitten (ein aus zwei Buchstaben bestehender Code)
- Abteilungen (zweistelliger numerischer Code)
- Gruppen (dreistelliger numerischer Code)
- Klassen (vierstelliger numerischer Code)
- Kategorien (fünfstelliger numerischer Code)
- Unterkategorien (sechsstelliger numerischer Code).

Die Zentrale Gütersystematik (CPC) ist das von den Vereinten Nationen verwendete Klassifikationssystem.
Quelle:
Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates vom 29. Oktober 1993 betreffend die statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CPA).
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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