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  • Sulfatzellstoff, gebleicht (Forstwirtschaft)

Definition: Sulfatzellstoff, gebleicht

Forstwirtschaft

Zellstoff, der durch mechanische Zerkleinerung von Faserholz, Holzschnitzeln, -partikeln oder -abfällen und anschließendes Kochen unter Druck in einer Aufschlußlösung aus Natronlauge und Natriumsulfid und anschließenden Bleiche (Sulfatzellstoff) gewonnen wird. Ohne Edelzellstoff. Angabe in Tonnen lufttrocken (lutro) (d. h. mit 10. % Feuchtigkeitsgehalt). Zu den beiden Kategorien (gebleicht - einschließlich halbgebleicht - und ungebleicht) sind jeweils gesonderte Daten zu übermitteln.
Quelle:
Gemeinsamer Fragebogen zum Forstsektor (2001), Definitionen, UN-ECE/FAO/Eurostat/ITTO
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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