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Definition: Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Arbeitsmarkt

Darunter fallen alle vom Arbeitgeber an Sozialversicherungsträger entrichteten gesetzlichen Beiträge. Es handelt sich um die Nettobeträge abzüglich aller eventuellen Zuschüsse. Sie umfassen:
- Beiträge zur Alters-, Kranken-, Mutterschafts- und Invaliditätsversicherung;
- die gesetzlichen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung;
- die gesetzlichen Beiträge zur Berufsunfallversicherung;
- die gesetzlichen Beiträge zu den Familienbeihilfesystemen;
- alle weiteren, noch nicht genannten gesetzlichen Beiträge.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 7
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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