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Definition: Sozialbeiträge und Sozialleistungen
Kategorie: Lebensbedingungen
Bei den privaten Haushalten werden Sozialbeiträge und Sozialleistungen auf der Verwendungsseite verbucht, wenn die Transaktionen von den Haushalten an andere Sektoren fließen; im gegenteiligen Fall erfolgt die Verbuchung auf der Aufkommensseite.Die Beiträge können von den Arbeitgebern zugunsten ihrer Arbeitnehmer, von den Arbeitnehmern selbst oder von Selbständigen oder Erwerbslosen im eigenen Namen entrichtet werden. Sie werden an Sozialversicherungsträger, Versicherungsunternehmen oder rechtlich selbständige Pensionskassen gezahlt, um den Sozialschutz des Einzelnen zu gewährleisten.Sozialleistungen lassen sich gliedern in:- Barleistungen der Sozialversicherung (oder Sozialhilfe), darunter Krankengeld, Invaliditätsrenten, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Arbeitslosenunterstützung, Alters- oder Hinterbliebenenrenten usw.- Leistungen aus privaten Sicherungssystemen nach einem ähnlichen Katalog- Sozialleistungen der Arbeitgeber , z. B. Ausbildungsbeihilfen für Kinder von Arbeitnehmern oder Zusatzrenten- Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Fall von Krankheit, Mutterschaft usw.
Quelle:
Erhebungen über Wirtschaftsrechnungen in der EU - Methode und Empfehlungen für die Harmonisierung - Ausgabe 1997
Erhebungen über Wirtschaftsrechnungen in der EU - Methode und Empfehlungen für die Harmonisierung - Ausgabe 1997
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