Definition: Straßenfahrzeug eingestiegener Fahrgast
Verkehr
Fahrgast, der ein Straßenfahrzeug besteigt, um befördert zu werden.
Anmerkung: Das Wechseln von einem Straßenfahrzeug in ein anderes gilt als Einsteigen nach dem Aussteigen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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