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  • Passagierschiff (Verkehr)

Definition: Passagierschiff

Verkehr

Speziell für die Beförderung von mehr als 12 zahlenden Passagieren konstruiertes Schiff, mit oder ohne Kabinen.

Anmerkung: Ein Schiff mit einem oder mehreren Decks speziell für die Beförderung von Passagieren; wenn entweder keine Kabinen für die Unterbringung der Passagiere vorhanden sind oder nicht alle Passagiere in Kabinen untergebracht sind, jedoch Kabinen vorhanden sind, spricht man oftmals von einer "Fähre".

Ro-Ro-Passagierschiffe sind ausgeschlossen.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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