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Definition: Selbsterstellte Anlagen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Diese Position umfaßt nur:
- die von landwirtschaftlichen Einheiten durchgeführten Arbeiten (z.B. Einsatz von Arbeitskräften, Maschinen und sonstigen Produktionsmitteln einschließlich Pflanzgut) zur Schaffung von selbsterstellten Anpflanzungen wie Obst-, Reb-, Beeren- und Hopfenanlagen ( );
- die innerhalb der landwirtschaftlichen Einheiten produzierten und in ihr Anlagevermögen überführten Tiere (vgl. Ziffer 2.62.13.). Es handelt sich hier um Tiere, die um der Erzeugnisse willen, die sie regelmäßig liefern, gehalten werden (im wesentlichen Zuchttiere, Milchvieh, Zugtiere, Schafe und sonstige Tiere, die zur Wollerzeugung gehalten werden; vgl. Ziffer 2.73.).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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