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Definition: Sonstiges Personal

Arbeitsmarkt

'Sonstiges Personal' umfasst erwerbstätige Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige, Praktikanten ohne einen Arbeitsvertrag und freiwillige Mitarbeiter. Von Zeitarbeitsfirmenvermittelte Leiharbeiter oder zeitweilig von anderen Unternehmen überlassene Arbeitnehmer sind nicht mit anzugeben.
Quelle:
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.12
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