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Definition: Übrige Forderungen und Verbindlichkeiten

ESVG 1995

Transaktionen mit Übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten beziehen sich auf Forderungen, die durch einen zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktionen oder finanziellen Transaktionen am Sekundärmarkt und den entsprechenden Zahlungen entstehen. Hierzu gehören auch Transaktionen mit antizipativen Forderungen und Verbindlichkeiten.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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