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Definition: Aufträge

Konjunktur-Statistik

Aufträge werden definiert als der Wert aller rechtsverbindlichen Verträge zwischen einem Hersteller und einem Kunden über die zukünftige Lieferung von Gütern und zugehörigen Dienstleistungen.

Dazu gehören:
- Aufträge über Waren und damit verbundene Dienstleistungen, die von den einzelnen FE (fachliche Einheiten) eines Unternehmens hergestellt oder erbracht werden;
- Aufträge über Waren und damit verbundene Dienstleistungen, die teilweise oder vollständig von Subunternehmern hergestellt oder erbracht werden.
Vom Auftragswert sind abzuziehen:
- alle direkt mit der Ware verbundenen Steuern wie z. B. die Mehrwertsteuer;
- zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewährte Preisnachlässe.
Vom Auftragswert auszuschließen sind Weiterverkäufe ohne weitere Verarbeitung der Waren.
Quelle:
Methodological aspects of short term orders data, Eurostat, 1997
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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