Definition: Organisationen ohne Erwerbszweck, die vom Staat kontrolliert und hauptsächlich von ihm finanziert werden
SNA 1993
Organisationen ohne Erwerbszweck, die vom Staat kontrolliert und hauptsächlich von ihm finanziert werden, sind ordnungsgemäß errichte rechtliche Einheiten, die getrennt vom Staat existieren, aber hauptsächlich von ihm finanziert und von ihm kontrolliert werden.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 4.54 [4.18, 4.161]
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 4.54 [4.18, 4.161]
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