Definition: Nominalzins
SNA 1993
Kann ein Schuldner seine Verbindlichkeit gegenüber einem Gläubiger begleichen, indem er einen Kapitalbetrag zurückzahlt, dessen Geldwert den aufgenommenen Mitteln entspricht, werden die zugehörigen Zinszahlungen als "nominal" bezeichnet.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 7.109
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