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Definition: Nettoumsatzerlöse

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Zu den Nettoumsatzerlösen zählen (wie in Artikel 28 der Vierten Richtlinie definiert) die Erlöse aus dem Verkauf von für die normale Geschäftstätigkeit der Gesellschaft typischen Erzeugnissen und der Erbringung von für die Tätigkeit der Gesellschaft typischen Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, der Mehrwertsteuer und anderer unmittelbar auf den Umsatz bezogener Steuern.
Quelle:
Vierte Richtlinie (EWG) Nr. 78/660 des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen.
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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