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Definition: Asylbewerber

Bevölkerungsstatistik

Personen, die gemäß Artikel 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 in der Fassung des New Yorker Protokolls vom 31. Januar 1967 um Schutz ersuchen. Diese Definition bezieht sich im allgemeinen auf alle Personen, die auf individueller Basis Schutz beantragen, gleichgültig, ob sie ihren Antrag bei der Ankunft am Flughafen oder an der Landesgrenze oder innerhalb des Hoheitsgebiets stellen, sowie gleichgültig, ob sie legal (z. B. als Tourist) oder illegal in das Hoheitsgebiet eingereist sind. Die meisten Mitgliedstaaten registrieren die Asylanträge einzelner Personen. In einigen Ländern werden lediglich Fälle registriert. Die nationale Gesamtzahl kann auch wiederholt gestellte Anträge umfassen.
Quelle:
Eurostat-Glossar Bevölkerungsstatistik, Ausgabe 2000
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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