Definition: Teilnahme an Tagungen, Workshops, Vorträgen und Seminaren
Bildung
Die Teilnahme an Tagungen, Workshops, Vorträgen, Seminaren u.s.w. zählt nur dann als Weiterbildungsmaßnahme, wenn diese Teilnahme in erster Linie die Weiterbildung/das Lernen zum Ziel hat.
Quelle:
Konzepte und Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
Konzepte und Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
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