Definition: Auszubildende, Praktikanten und Trainees
Bildung
Auszubildende, Praktikanten und Trainees sind Beschäftigte mit einem speziellen Ausbildungsvertrag. Beschäftigte, die zwar als Lehrlinge bezeichnet werden, jedoch einen normalen Arbeitsvertrag haben, gehören nicht zu dieser Gruppe.
Quelle:
Konzepteund Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
Konzepteund Definitionen für CVTS2, Ausgabe 1999, Eurostat
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