Definition: Eingeschiffter Fahrgast
Verkehr
Fahrgast, der an Bord eines Binnenschiffs geht, um befördert zu werden. Anmerkung: Das Wechseln von einem Binnenschiff auf ein anderes gilt als Einschiffen nach dem Ausschiffen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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