Definition: Ausgeschiffter Fahrgast
Verkehr
Fahrgast, der von Bord eines Binnenschiffs geht, nachdem er befördert wurde. Anmerkung: Das Wechseln von einem Binnenschiff auf ein anderes gilt als Ausschiffen vor dem Wiedereinschiffen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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