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Definition: Indirekter Verkauf finanzieller Aktiva

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Indirekte Verkäufe finanzieller Aktiva sind vollständig in den Finanzierungskonten des Staates sowie eines Unternehmens A zu buchen: als Entnahme von Anteilsrechten (F.5) aus dem Unternehmen A mit Gegenbuchung als Zugang bei den finanziellen Aktiva. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen A den Erlös aus dem Verkauf an seinen Eigentümer - den Staat - ganz oder nur teilweise abführt. Indirekte Verkäufe finanzieller Aktiva haben keine Auswirkungen auf den Finanzierungssaldo des Staates.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.2
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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