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Definition: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gelten alle Arten von Verbindlichkeiten aus Bankgeschäften des Kreditinstituts, das den Jahresabschluß aufstellt, gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall.
Ausgenommen sind lediglich die in Form von Schuldverschreibungen oder in anderer Form verbrieften Verbindlichkeiten, die in Passivposten 3 (Verbriefte Verbindlichkeiten) auszuweisen sind.
Quelle:
Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten, Artikel 18.
Erstellt:
2005-02-02
Letztes Update:
2019-05-10

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