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Definition: Subsidiärer Schutzstatus

Bevölkerung und Migration

Der Ausdruck 'subsidiärer Schutzstatus' bezeichnet die Anerkennung eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen durch einen Mitgliedstaat als Person, die Anspruch auf subsidiären Schutz hat.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes; http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_304/l_30420040930de00120023.pdf
Erstellt:
2012-02-27
Letztes Update:
2020-07-17

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