Definition: Transitgüter im Straßenverkehr
Verkehr
Güter, die auf dem Transport zwischen zwei ausländischen Orten im selben Straßengüterfahrzeug durch das Inland befördert werden. Anmerkung: Das Umladen von einem Straßengüterfahrzeug auf ein anderes und das Wechseln der Zugmaschine gelten als Verladen/Beladen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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