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Definition: Kartenaussteller

EZB-Terminologie

Im Fall von Vier-Parteien-Systemen, ein Kreditinstitut (oder, in seltenen Fällen, ein sonstiges Unternehmen), das Mitglied eines Kartensystems ist und eine Vertragsbeziehung mit einem Karteninhaber unterhält, die die Bereitstellung und Nutzung einer Karte im Rahmen dieses Kartensystems beinhaltet. Im Fall von Drei-Parteien-Systemen (z. B. American Express, Diners Club International usw.) ist der Kartenaussteller mit dem Kartensystem identisch.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
Erstellt:
2010-02-04
Letztes Update:
2019-05-10

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