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  • Fruchtwechselwirtschaft (Stat. der pflanzlichen Erzeugung - EU Rechstakt)

Definition: Fruchtwechselwirtschaft

Stat. der pflanzlichen Erzeugung - EU Rechstakt

Der Ausdruck "Fruchtwechselwirtschaft" bezeichnet bezieht sich auf den Anbau von Kulturen auf einer Ackerlandparzelle, die innerhalb eines gegebenen Anbaujahres mehr als einmal, jedes Mal aber nur für eine Kultur genutzt wird. Diese Flächen gelten für jede Kultur als Anbaufläche. Die Begriffe Haupt- und Nebenanbaufläche treffen in diesem Zusammenhang nicht zu.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates
Erstellt:
2009-07-08
Letztes Update:
2019-05-10

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