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Mischungen von Glycerinmono-, di- und trifettsäureestern "Emulgiermittel für Fettstoffe"
2,2'-Thiodiethylbis[3-"3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl"propionat]
293090
Unterposition
Organische Thioverbindungen (ausg. Thio- und Dithiocarbamate, Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide, Methionin, 2-(N,N-Diethylamino)ethanethiol, Bis(2-hydroxyethyl)sulfid (Thiodiglycol) (INN)), Aldicarb (ISO), Captafol [ISO], Methamidophos [ISO] und 2-(N,N-Dimethylamino)ethanthiol)
Organische Thioverbindungen (ausg. Thio- und Dithiocarbamate, Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide, Methionin, Aldicarb [ISO], Captafol [ISO], Methamidophos [ISO], Cystein oder Cystin und ihre Derivate, Thiodiglykol [INN] [Bis(2-hydroxyethyl)sulfid], DL-2-Hydroxy-4-“methylthio“buttersäure, 2,2'-Thiodiethylbis[3-“3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl“propionat] und Isomerengemisch aus 4-Methyl-2,6-bis“methylthio“-m-phenylendiamin und 2-Methyl-4,6-bis“methylthio“-m-phenylendiamin, 2-(N,N-Diethylamino)ethanethiol, 2-(N,N-Dimethylamino)ethanethiol und Phorat [ISO])
2,4-Di-tert-butyl-6-"5-chlorbenzotriazol-2-yl"phenol
Methenamin (INN) (Hexamethylentetramin); 2,6-Di-tert-butyl-4-[4,6-bis(octylthio)-1,3,5-triazin-2-ylamino]-phenol
Verbindungen, heterocyclisch, nur mit Stickstoff als Heteroatom"e", die einen nichtkondensierten Triazinring, auch hydriert, in der Struktur enthalten (ausg. Melamin sowie Atrazin [ISO], Propazin [ISO], Simazin [ISO], Hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazin [Hexogen, Trimethylentrinitramin], Methenamin "INN" [Hexamethylentetramin] und 2,6-Di-tert-butyl-4-[4,6-bis[octylthio]-1,3,5-triazin-2-ylamino]-phenol)
Verbindungen, heterocyclisch, nur mit Stickstoff als Heteroatom"e" (ausg. solche die einen nichtkondensierten Pyrazol-, Imidazol-, Pyridin- oder Triazinring, auch hydriert, ein -sonst nichtkondensiert- Chinolin- oder Isochinolinringsystem [auch hydriert], einen Pyrimidinring [auch hydriert] oder Piperazinring in der Struktur enthalten, Lactame, Alprazolam "INN", Camazepam "INN", Chlordiazepoxid "INN", Clonazepam "INN", Clorazepat, Delorazepam "INN", Diazepam "INN", Estazolam "INN", Ethylloflazepat "INN", Fludiazepam "INN", Flunitrazepam "INN", Flurazepam "INN", Halazepam "INN", Lorazepam "INN", Lormetazepam "INN", Mazindol "INN", Medazepam "INN", Midazolam "INN", Nimetazepam "INN", Nitrazepam "INN", Nordazepam "INN", Oxazepam "INN", Pinazepam "INN", Prazepam "INN", Pyrovaleron "INN", Temazepam "INN", Tetrazepam "INN", Triazolam "INN", ihre Salze, Indol, 3-Methylindol "Skatol", 6-Allyl-6,7-dihydro-5H-dibenz[c,e]azepin "Azapetin", Phenindamin "INN" und ihre Salze, Imipraminhydrochlorid "INNM", 2,4-Di-tert-butyl-6-[5-chlorbenzotriazol-2-yl]phenol sowie Azinphosmethyl "ISO")
Di"benzothiazol-2-yl"disulfid; Benzothiazol-2-thiol "Mercaptobenzthiazol" und seine Salze
Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8- oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid
Verbindungen, heterocyclisch, die ein Benzothiazolringsystem, auch hydriert, in der Struktur enthalten, sonst nichtkondensiert (ausg. Di[benzothiazol-2-yl]disulfid; Benzothiazol-2-thiol [Mercaptobenzthiazol] und seine Salze sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)
Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; Verbindungen, heterocyclisch (ausg. nur mit Sauer- oder Stickstoff als Heteroatom(e), Verbindungen, die einen nichtkondensierten Thiazolring oder ein nichtkondensiertes oder weiter kondensiertes Benzothiazol- oder Phenothiazinringsystem in der Struktur enthalten sowie Aminorex „INN“, Brotizolam „INN“, Clotiazepam „INN“, Cloxazolam „INN“, Dextromoramid „INN“, Haloxazolam „INN“, Ketazolam „INN“, Mesocarb „INN“, Oxazolam „INN“, Pemolin „INN“, Phendimetrazin „INN“, Phenmetrazin „INN“, Sufentanil „INN“, ihre Salze, andere Fentanyle und ihre Derivate, Chlorprothixen „INN“, Thenalidin „INN“ und seine Tartrate und Maleate, Furazolidon „INN“, 7-Aminocephalosporansäure, Salze und Ester der „6R, 7R“-3-Acetoxymethyl-7-[„R“-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure und 1-[2-“1,3-Dioxan-2-yl“ethyl]-2-methylpyridiniumbromid sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)
3-{1-[7-(Hexadecylsulfonylamino)-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H, 3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid; Metosulam "ISO"
Sulfonamide (ausg. Perfluoroctansulfonamide, 3-{1-[7-"Hexadecylsulfonylamino"-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H, 3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid und Metosulam "ISO")
292119
Unterposition
Monoamine, acyclisch, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. Mono-, Di- und Trimethylamin, und ihre Salze)
Monoamine, acyclisch, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse (ausg. Mono-, Di- und Trimethylamin, Diethylamin, und ihre Salze sowie 1,1,3,3-Tetramethylbutylamin), 2-(N,N-Diethylamino)ethylchloridhydrochlorid, 2-(N,N-Diisopropylamino)ethylchloridhydrochlorid und 2-(N,N-Dimethylamino)ethylchloridhydrochlorid
Speiseeis kakaohaltig
Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von >= 7 GHT
Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von >= 3 GHT, jedoch < 7 GHT
Garne aus Viskose-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 120 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, hochfeste Garne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne aus Viskose-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 120 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, hochfeste Garne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne aus Polyester-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Elastomergarne, Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
Garne aus Polyester-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter, teilverstreckt (ausg. Elastomergarne, Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
Elastomergarne aus synthetischen Filamenten, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, texturierte Garne sowie Garne aus Polyester-, Nylon- oder anderen Polyamid- Filamenten)
Garne aus Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie hochfeste oder texturierte Garne)
Garne aus Polyester-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Elastomergarne, Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, texturierte Garne sowie Garne aus teilverstreckten Polyester-Filamenten)
Garne aus Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie Elastomergarne und hochfeste oder texturierte Garne)
Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, texturierte Garne sowie Garne aus Polyester-, Polypropylen-, Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten)
Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, texturierte Garne sowie Elastomergarne, Garne aus Polyester-, Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten)
Vinyl-Copolymere, in Primärformen (ausg. Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere und andere Copolymere des Vinylchlorids sowie des Vinylacetats)
Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von < 7%, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, zugesetzten Zucker enthaltend
Technische Textilien
5911
Position
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
591190
Unterposition
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
880622
Unterposition
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Multicopter-Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg (ausg. Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos sowie zur Beförderung von Passagieren)
Draht aus Aluminiumlegierungen, mit einer größten Querschnittsabmessung von > 7 mm (ausg. Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614 sowie isolierte Drähte für die Elektrotechnik)
Draht aus nichtlegiertem Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von > 7 mm (ausg. Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614 sowie isolierte Drähte für die Elektrotechnik)
Draht aus Aluminiumlegierungen, mit einer größten Querschnittsabmessung von <= 7 mm (ausg. Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614, isolierte Drähte für die Elektrotechnik sowie Saiten für Musikinstrumente)
Draht aus nichtlegiertem Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von <= 7 mm (ausg. Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614, isolierte Drähte für die Elektrotechnik sowie Saiten für Musikinstrumente)
291590
Unterposition
Carbonsäuren, gesättigt, acyclisch, einbasisch, und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (ausg. Ameisen- und Essigsäure, Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, Propionsäure, Butansäuren, Pentansäuren, Palmitin- und Stearinsäure, ihre Salze und Ester sowie Essigsäureanhydrid)
Carbonsäuren, gesättigt, acyclisch, einbasisch, und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (ausg. Ameisen- und Essigsäure, Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, Propionsäure, Butansäuren, Pentansäuren, Palmitin-, Stearin- und Laurinsäure, ihre Salze und Ester, Essigsäureanhydrid, und Perfluoroctansäuren und ihre Salze)
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit einem Gehalt an Tonerde "Al2O3" von > 7 bis < 45 GHT, jedoch zusammen mit Kieselsäure "SiO2" von > 50 GHT
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit Gehalt an Tonerde "Al2O3", an Kieselsäure "SiO2" oder einer Mischung oder Verbindung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von > 50 GHT (ausg. mit Gehalt an Kieselsäure von >= 93 GHT oder mit Gehalt an Tonerde von > 7, jedoch < 45 GHT sowie Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden)
Andere Öle und ihre Fraktionen der „EU-Kategorien 7 und 8“, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, einschl. Mischungen dieser Öle und Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Pos. 1509
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von <= 1,33 g/cm³ bei 20°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von > 1,33 g/cm³ bei 20°C und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen ist)
Fliesen, Würfel und andere bearbeitete Natursteine, einschl. Schiefer, für Mosaike und dergl., auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von < 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein, einschl. Schiefer, künstlich gefärbt
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 4,5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen und sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 und < 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)