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Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 8, Getreide des Kapitels 10 oder Samen des Kapitels 12, ohne Zusatz von Alkohol, Milch, Milcherzeugnissen oder Milchfetten
Nicht alkoholhaltige Getränke, ohne Zusatz von Milch, Milcherzeugnissen oder Milchfetten (ausg. Wasser, Frucht- oder Gemüsesäfte sowie Getränke aus Soja oder aus Nüssen des Kapitels 8, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12)
Aale "Anguilla-Arten", lebend, mit einer Länge von < 12 cm
Aale "Anguilla-Arten", lebend, mit einer Länge von => 12 cm bis < 20 cm
Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12, in Primärformen
Polyamide in Primärformen (ausg. Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 und -6,12)
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, neu, für ein Format von <= 53 x 75 cm, jedoch > 22 x 36 cm
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, neu, für ein Format von > 53 x 75 cm bis 75 x 107 cm
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, gebraucht, für ein Format von > 22 x 36 cm
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, neu, für ein Format von > 75 x 107 cm
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte [Büromaschinen, -apparate und -geräte], für Bogen die ungefaltet <= 22 x 36 cm messen
844313
Unterposition
Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte (ausg. Bogenoffsetmaschinen, -apparate und -geräte für ein Papierformat von <= 22 x 36 cm sowie Rollenoffsetmaschinen, -apparate und -geräte)
Multikomponente Integrierte Schaltungen "MCOs", elektronisch, als Speicher im Sinne der Anmerkung 12 b) 4) zu Kapitel 85
Multikomponente Integrierte Schaltungen "MCOs", elektronisch, als Verstärker im Sinne der Anmerkung 12 b) 4) zu Kapitel 85
Multikomponente Integrierte Schaltungen "MCOs", elektronisch, im Sinne der Anmerkung 12 b) 4) zu Kapitel 85 (ausg. solche als Prozessoren, Steuer- und Kontrollschaltungen sowie als Speicher und Verstärker)
Schaltungen, elektronisch, integriert "IC-Schaltungen" als Speicher in Form integrierter Multichip-Schaltungen, bei denen zwei oder mehr monolithische integrierte Schaltungen miteinander verbunden sind, im Sinne der Anmerkung 12 b) 3) zu Kapitel 85
Multikomponente Integrierte Schaltungen "MCOs", elektronisch, als Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen im Sinne der Anmerkung 12 b) 4) zu Kapitel 85, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen
Schaltungen, elektronisch, integriert "IC-Schaltungen" in Form integrierter Multichip-Schaltungen, bei denen zwei oder mehr monolithische integrierte Schaltungen miteinander verbunden sind, im Sinne der Anmerkung 12 b) 3) zu Kapitel 85 (ausg. solche als Prozessoren, Steuer- und Kontrollschaltungen sowie als Speicher und Verstärker)
Schaltungen, elektronisch, integriert "IC-Schaltungen" als Prozessoren und Steuerschaltungen und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen, in Form integrierter Multichip-Schaltungen, bei denen zwei oder mehr monolithische integrierte Schaltungen miteinander verbunden sind, im Sinne der Anmerkung 12 b) 3) zu Kapitel 85
Radiokassettengeräte im Taschenformat "Abmessung <= 170 mm x 100 mm x 45 mm", mit eingebautem Verstärker, ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können
Watterollen aus Chemiefasern, mit einem Durchmesser von <= 8 mm (ausg. mit Gewebe vollständig überzogen)
Watte aus Chemiefasern und Waren daraus (ausg. Watterollen mit Durchmesser <= 8 mm, hygienische Binden und Tampons, Windeln für Kleinkinder und ähnl. hygienische Waren, Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht, mit Riechmitteln, Schminken, Seifen usw. getränkt, bestrichen oder überzogen)
Muttern aus Eisen oder anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Lochweite von <= 12 mm (ausg. Blindnietmuttern sowie Sicherungsmuttern)
Muttern aus Eisen oder anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Lochweite von > 12 mm (ausg. Blindnietmuttern sowie Sicherungsmuttern)
Garne aus Flachs "Leinengarne", ungezwirnt, mit einem Titer von >= 833,3 dtex "<= Nm 12" (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne aus Flachs "Leinengarne", ungezwirnt, mit einem Titer von 277,8 dtex bis < 833,3 dtex "> Nm 12 bis Nm 36" (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat "<= 170 mm x 100 mm x 45 mm" mit Rechenfunktionen, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnl. Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen (ausg. Datenverarbeitungsmaschinen der Pos. 8471 sowie Verkaufsautomaten)
Rechenmaschinen, elektronisch, die ohne externe elektrische Stromquelle betrieben werden können und Geräte im Taschenformat " Abmessung <= 170 mm x 100 mm x 45 mm", mit Rechenfunktionen, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten
8470
Position
Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat "<= 170 mm x 100 mm x 45 mm" mit Rechenfunktionen, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnl. Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen (ausg. Datenverarbeitungsmaschinen der Pos. 8471 sowie Verkaufsautomaten)
Hülsenfrüchte Mehl Grieß Pulver
110630
Unterposition
Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen"
Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen" (ausg. Bananen)
1106
Position
Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen, Linsen und anderen getrockneten Hülsenfrüchten der Pos. 0713, von Sagomark und von Maniok, Pfeilwurz und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnl. Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Pos. 0714 sowie von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen"
Abfälle und Schrott, aus nichtrostendem Stahl, mit einem Nickelgehalt von >= 8 GHT (ausg. radioaktiv sowie aus Batterien und Akkumulatoren)
Abfälle und Schrott, aus nichtrostendem Stahl (ausg. mit einem Nickelgehalt von >= 8 GHT sowie radioaktiv und solche aus Batterien und Akkumulatoren)
Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), mit einem Trockenmassegehalt von 12 bis 20 GHT (ausg. ganz oder in Stücken)
Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), mit einem Trockenmassegehalt von < 12 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. ganz oder in Stücken)
Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), mit einem Trockenmassegehalt von < 12 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. ganz oder in Stücken)
Holzwolle Holzmehl Holzpulver
Holzwolle; Holzmehl im Sinne von Holzpulver, das mit einem Rückstand von <= 8 GHT ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert
Milch und Rahm, eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von <= 8 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Milch und Rahm, eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von > 8 bis 10 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Doppelkekse mit Füllung, gesüßt, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von < 8 GHT (ausg. ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt)
Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von >= 8 GHT (ausg. ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt)
Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von < 8 GHT (ausg. ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt sowie Doppelkekse mit Füllung)
Kabel und Seile "einschl. verschlossene Seile", aus Eisen oder anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von > 3 mm bis 12 mm, nichtüberzogen oder nur verzinkt (ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und Stacheldraht)
Kabel und Seile "einschl. verschlossene Seile", aus Eisen oder anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von > 12 mm bis 24 mm, nichtüberzogen oder nur verzinkt (ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und Stacheldraht)
Andere Öle und ihre Fraktionen der „EU-Kategorien 7 und 8“, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, einschl. Mischungen dieser Öle und Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Pos. 1509
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet oder <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen sind
410120
Unterposition
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet, von <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen oder von <= 16 kg, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke sowie gespaltene rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert und ganze rohe Häute und Felle mit einem Stückgewicht von > 8 kg jedoch < 16 kg wenn sie nur getrocknet und von > 10 kg jedoch < 16 kg wenn sie trocken gesalzen sind (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Glaswaren
Glaswaren, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, a.n.g. (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid)
Rohre aus Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, unbearbeitet (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenem Siliciumdioxid)
Rohre aus Glas, unbearbeitet (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid)
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (ausg. Milchsäure, Weinsäure, Citronensäure, Gluconsäure, Cholsäure, 3-alpha, 12-alpha-Dihydroxy-5-beta-cholan-24-säure "Desoxycholsäure", ihre Salze und Ester sowie 2,2-Bis"hydroxymethyl"propionsäure und Chlorbenzilat [ISO] und 2,2-Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure))
Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8- oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid
Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; Verbindungen, heterocyclisch (ausg. nur mit Sauer- oder Stickstoff als Heteroatom(e), Verbindungen, die einen nichtkondensierten Thiazolring oder ein nichtkondensiertes oder weiter kondensiertes Benzothiazol- oder Phenothiazinringsystem in der Struktur enthalten sowie Aminorex „INN“, Brotizolam „INN“, Clotiazepam „INN“, Cloxazolam „INN“, Dextromoramid „INN“, Haloxazolam „INN“, Ketazolam „INN“, Mesocarb „INN“, Oxazolam „INN“, Pemolin „INN“, Phendimetrazin „INN“, Phenmetrazin „INN“, Sufentanil „INN“, ihre Salze, andere Fentanyle und ihre Derivate, Chlorprothixen „INN“, Thenalidin „INN“ und seine Tartrate und Maleate, Furazolidon „INN“, 7-Aminocephalosporansäure, Salze und Ester der „6R, 7R“-3-Acetoxymethyl-7-[„R“-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure und 1-[2-“1,3-Dioxan-2-yl“ethyl]-2-methylpyridiniumbromid sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus vorgespanntem Glas (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C (ausg. Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
701349
Unterposition
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, handgefertigt "manuelle Glasentnahme" (ausg. aus vorgespanntem Glas oder mit einem Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, mechanisch gefertigt "mechanische Glasentnahme" (ausg. aus vorgespanntem Glas oder mit einem Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Polyethylen in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen, mit einer relativen Dichte von >= 0,958 bei 23°C und einem Gehalt an Aluminium von <= 50 mg/kg, an Calcium, Chrom, Eisen, Nickel und Titan von jeweils <= 2 mg/kg und an Vanadium von <= 8 mg/kg, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen
Polyethylen mit einer relativen Dichte von >= 0,94, in Primärformen (ausg. Polyethylen in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen, mit einer relativen Dichte von >= 0,958 bei 23°C und einem Gehalt an Aluminium von <= 50 mg/kg, an Calcium, Chrom, Eisen, Nickel und Titan von jeweils <= 2 mg/kg und an Vanadium von <= 8 mg/kg, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 4,5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen und sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 und < 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen, mit linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken sowie Instrumente, Apparate und Geräte des Kap. 90)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen (ausg. mit linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, Behältnisse zu Transport oder Verpackungszwecken sowie Instrumente, Apparate und Geräte des Kap. 90)