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HS Code 48041912 - Kraftliner ungebleicht gebleichte Außenlage Nadelholzfasern
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Beispiele (Keine offiziellen Angaben oder Gewährleistung)
- Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von 40 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 85 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer ungebleichten Lage und einer äußeren gebleichten Lage, mit einem Gewicht von 150 g/m²
- Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von 50 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 90 GHT der Gesamtfasermenge, aus mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren halbgebleichten Lage, mit einem Gewicht von 160 g/m²
- Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von 38 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 82 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer ungebleichten Lage und einer äußeren gefärbten Lage, mit einem Gewicht von 170 g/m²
- Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von 45 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 95 GHT der Gesamtfasermenge, aus zwei ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten Lage, mit einem Gewicht von 140 g/m²
- Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von 50 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 90 GHT der Gesamtfasermenge, aus mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren halbgebleichten Lage, mit einem Gewicht von 160 g/m²
- Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von 38 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 82 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer ungebleichten Lage und einer äußeren gefärbten Lage, mit einem Gewicht von 170 g/m²
- Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von 45 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 95 GHT der Gesamtfasermenge, aus zwei ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten Lage, mit einem Gewicht von 140 g/m²
Code Baumstruktur / Hierarchie
Sprache wechseln
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-
4804
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803
Kraftliner
480419
Anderer
Mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
Aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von
48041912
Weniger als 175 g
48041919
175 g oder mehr
Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Kapitel 48
4 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Position 4804
6 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Unterposition 480419
1 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Zolltarifnummer 48041912
Änderungen dieser Zolltarifnummer
Änderungen zugunsten zu 48041912
2009:
48041911
➜
2010:
48041912
2009:
48041915
➜
2010:
48041912