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HS Code 41015030 - Rinderhäute Rinderfelle Nasssalzung
Häute und Felle, roh, ganz, von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart oder gespalten, mit einem Stückgewicht von > 16 kg, nass gesalzen
Beispiele (Keine offiziellen Angaben oder Gewährleistung)
- Rinderhäute, roh, ganz, nass gesalzen, Einzelstückgewicht 18 kg
- Ganze Büffelfelle, roh, nass gesalzen, Stückgewicht 25 kg
- Pferdehäute, roh, enthaart, nass gesalzen, Einzelgewicht über 16 kg
- Häute von Einhufern (z.B. Esel), roh, gespalten, nass gesalzen, Stückgewicht 20 kg
- Kalbsfelle, roh, ganz, nass gesalzen, Stückgewicht 17 kg
- Rinderhäute, roh, gespalten, nass gesalzen, Einzelgewicht 22 kg
- Ganze Büffelfelle, roh, nass gesalzen, Stückgewicht 25 kg
- Pferdehäute, roh, enthaart, nass gesalzen, Einzelgewicht über 16 kg
- Häute von Einhufern (z.B. Esel), roh, gespalten, nass gesalzen, Stückgewicht 20 kg
- Kalbsfelle, roh, ganz, nass gesalzen, Stückgewicht 17 kg
- Rinderhäute, roh, gespalten, nass gesalzen, Einzelgewicht 22 kg
Code Baumstruktur / Hierarchie
Sprache wechseln
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-
4101
Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten
410150
Ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg
41015010
Frisch
41015030
Nass gesalzen
41015050
Getrocknet oder trocken gesalzen
41015090
Andere
Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Kapitel 41
40 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Position 4101
9 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Unterposition 410150
9 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Zolltarifnummer 41015030
Änderungen dieser Zolltarifnummer
Änderungen zugunsten zu 41015030
2001:
41012100
➜
2002:
41015030
2001:
41014000
➜
2002:
41015030