HS Code "weplay9 casino casino url ph345 com 56" Suchergebnisse (15)

gimpen, umsponnene streifen, chenillegarne, maschengarne
560600
Unterposition
Gimpen, umsponnene Streifen und dergl. der Pos. 5404 oder 5405 sowie Chenillegarne und "Maschengarne" (ausg. Metallgarne und metallisierte Garne der Pos. 5605; umsponnene Garne aus Rosshaar; Kautschukfäden, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Schnüre, Kordeln und andere umsponnene Spinnstofferzeugnisse der Pos. 5808; umsponnener Metalldraht)
Gimpen (ausg. Metallgarne und metallisierte Garne der Pos. 5605; umsponnene Garne aus Rosshaar; Kautschukfäden, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Schnüre, Kordeln und andere umsponnene Spinnstofferzeugnisse der Pos. 5808; umsponnener Metalldraht)
Chenillegarne sowie umsponnene Streifen und dergl. der Pos. 5404 oder 5405 (ausg. Metallgarne und metallisierte Garne der Pos. 5605; umsponnene Garne aus Rosshaar; Kautschukfäden, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Schnüre, Kordeln und andere umsponnene Spinnstofferzeugnisse der Pos. 5808; umsponnener Metalldraht)
waren aus garnen, streifen, bindfäden, seilen, tauen
Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergl. der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607, a.n.g.
Teppiche aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Pos. 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden, geknüpft, auch konfektioniert
Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpft, auch konfektioniert (ausg. aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern, metallisierten Garnen der Pos. 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden)
Trägervlies, aus Polyesterfilamenten, mit einem Gewicht von > 150 g/m² bis 400 g/m², im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56 [für Bitumenbahn]
Trägervlies, aus Polyesterfasern, mit einem Gewicht von > 150 g/m² bis 400 g/m², im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56 [für Bitumenbahn]
gewebe aus metallfäden/garnen, pos. 5605
Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Pos. 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art, a.n.g.
Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform, zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, und gegebenenfalls als Zusatz auch Glarner Kräuterkäse "sog. Schabziger" verwendet worden sind, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von <= 56 GHT
Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform, mit einem Fettgehalt von <= 36 GHT und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von > 48 GHT (ausg. Schmelzkäsemischungen aus Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, auch mit Zusatz von Glarner Kräuterkäse [sog. Schabziger], in Aufmachungen für den Einzelverkauf und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse bis 56 GHT)
Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform, mit einem Fettgehalt von > 36 GHT (ausg. Schmelzkäsemischungen aus Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, auch mit Zusatz von Glarner Kräuterkäse [sog. Schabziger], in Aufmachungen für den Einzelverkauf und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse bis 56 GHT)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
andere waren aus leder
Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Sattlerwaren, Täschnerwaren, Kleidung und Bekleidungszubehör, Waren zu technischen Zwecken, Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Pos. 6602, Möbel, Beleuchtungskörper, Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Knöpfe und Teile davon, Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck, konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Pos. 5608 sowie Waren aus Flechtstoffen)
420500
Unterposition
Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Sattlerwaren, Täschnerwaren, Kleidung und Bekleidungszubehör, Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Pos. 6602, Möbel, Beleuchtungskörper, Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Knöpfe und Teile davon, Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck, konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Pos. 5608 sowie Waren aus Flechtstoffen)