HS Code "vswin com tap 15 ufv" Suchergebnisse (200)

kupfervorlegierungen ohne phosphorverbindungen
Kupfervorlegierungen (ausg. Phosphor-Kupfer-Verbindungen [Kupferphosphide] mit einem Phosphorgehalt von > 15 GHT)
Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember
Äpfel, frisch (ausg. Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember)
Margarine mit einem Milchfettgehalt von > 10 bis 15 GHT (ausg. flüssige Margarine)
Zigarettenpapier in Rollen mit einer Breite von > 5 cm bis 15 cm
Zigarettenpapier, auch zugeschnitten (ausg. in Form von Heftchen oder Hülsen sowie in Rollen mit einer Breite von <= 15 cm)
Radialkreiselpumpen mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von > 15 mm, mehrstufig (ausg. Pumpen der Unterpos. 841311 oder 841319 sowie Tauchmotorpumpen)
Radialkreiselpumpen mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von > 15 mm, einstufig, mehrströmig (ausg. Pumpen der Unterpos. 841311 oder 841319 sowie Tauchmotorpumpen)
Radialkreiselpumpen mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von > 15 mm, einstufig, einströmig, nicht in Blockbauweise (ausg. Pumpen der Unterpos. 841311 oder 841319)
Kreiselpumpen, kraftbetrieben, mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von <= 15 mm (ausg. Pumpen der Unterpos. 841311 oder 841319, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren sowie Tauchmotorpumpen)
Kreiselpumpen, kraftbetrieben, Nennweite des Austrittsstutzens > 15 mm, einstufig (ausg. Pumpen der Unterpos. 841311 oder 841319, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren, Betonpumpen, Tauchmotorpumpen, Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, Kanalradpumpen, Seitenkanalpumpen sowie allgemein Radialkreiselpumpen)
Kreiselpumpen, kraftbetrieben, Nennweite des Austrittsstutzens > 15 mm, mehrstufig (ausg. Pumpen der Unterpos. 841311 oder 841319, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren, Betonpumpen, Tauchmotorpumpen, Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, Kanalrad-, Seitenkanal- sowie allgemein Radialkreiselpumpen)
Radialkreiselpumpen mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von > 15 mm, einstufig, einströmig, in Blockbauweise (ausg. Pumpen der Unterpos. 841311 oder 841319, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren, Betonpumpen, Tauchmotorpumpen sowie Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen)
Sherry, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Sherry, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Marsala, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Port, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Sherry, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Madeira und Moscatel de Setubal, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Samos und Muskat de Limnos, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Weine ohne g.U. und g.g.A., erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol
Weißweine aus Bordeaux, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine von Mosel, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine aus Rheinhessen, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Bordeaux, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Beaujolais, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine ohne g.U. und g.g.A., erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol
Samos und Muskat de Limnos, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Weißweine aus Veneto, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine aus Sicilia, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine aus Penedés, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine aus Rioja, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine aus Valencia, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Madeira und Moscatel de Setubal, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Weißweine aus Lazio, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine aus Alsace "Elsass", in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine aus Bourgogne "Burgund", in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine aus der Pfalz, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Languedoc-Roussillon, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Piemonte "Piemont“, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein und Rebsortenweine)
Weine aus Bourgogne "Burgund", in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Bordeaux, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Veneto, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißweine erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein und Rebsortenweine)
Weine aus Sicilia, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Navarra, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Penedés, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Rioja, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Valdepeñas, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Beaujolais, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißweine aus der Toscana, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Val de Loire, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein, Weißwein und Rebsortenweine)
Weine aus Vallée du Rhône, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißwein erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.g.A. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus der Toscana, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein, Weißwein und Rebsortenweine)
Weine aus Languedoc-Roussillon, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Piemonte "Piemont", in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Bourgogne "Burgund", in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißweine aus dem Val de Loire, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Madeira und Moscatel de Setubal, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Samos und Muskat de Limnos, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Weine ohne g.U. und g.g.A., erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol
Weine aus Bordeaux, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Beaujolais, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Tokaj, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Wein erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.g.A. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus Vallée du Rhône, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißweine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein und Rebsortenweine)
Weine aus Bourgogne "Burgund", in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Piemonte "Piemont", in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Languedoc-Roussillon, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine "Vinho Verde", in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Dão, aus Bairrada und aus Douro, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus dem Val de Loire, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißweine aus Tokaj "z.B. Aszu, Szamorodni, Máslás, Fordítás", in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein, Weißwein und Rebsortenweine)
Weiße Rebsortenweine ohne g.U. und g.g.A., erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Rebsortenweine ohne g.U. und g.g.A., erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißwein aus frischen Weintrauben, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.g.A. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Vallée du Rhône, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus Val de Loire, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weiße Rebsortenweine ohne g.U. und g.g.A., in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Rebsortenweine ohne g.U. und g.g.A., in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus frischen Weintrauben, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.g.A. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine aus dem Trentino "Trentin", aus Alto Adige "Südtirol", in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weiße Rebsortenweine ohne g.U. und g.g.A., erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Rebsortenweine ohne g.U. und g.g.A., erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <=15% vol (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißwein aus frischen Weintrauben, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.g.A. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine aus frischen Weintrauben, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.g.A. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißweine aus dem Trentino "Trentin", aus Alto Adige "Südtirol" und aus Friuli, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A. (ausg. Madeira, Sherry, Samos, Muskat de Limnos und Moscatel de Setubal)
Weine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A. (ausg. Port, Madeira, Sherry, Marsala, Samos, Muskat de Limnos und Moscatel de Setubal)
Weißweine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Bordeaux, Burgund, Beaujolais, Vallée du Rhône, Languedoc-Roussillon, Val de Loire und Piemont sowie Schaumwein und Perlwein)
Weine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A. (ausg. Madeira, Sherry, Marsala, Samos, Muskat de Limnos und Moscatel de Setubal)
Weine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Bordeaux, Burgund, Beaujolais, Vallée du Rhône, Languedoc-Roussillon, Val de Loire und Piemont sowie Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißweine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Bordeaux, Burgund, Beaujolais, Vallée du Rhône, Languedoc-Roussillon, Val de Loire, Piemont und Tokaj sowie Schaumwein und Perlwein)
Weine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Bordeaux, Burgund, Beaujolais, Vallée du Rhône, Languedoc-Roussillon, Val de Loire, Piemont und Tokaj sowie Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weißweine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Elsass, Bordeaux, Burgund, Val de Loire, Mosel, Pfalz, Rheinhessen, Tokaj, Lazio, Toscana, Trentin, Südtirol, Friuli, Veneto, Sicilia, Vinho Verde, Penedés, Rioja, Valencia sowie Schaumwein und Perlwein)
Weine, erzeugt in der EU, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 15% vol, mit g.U. (ausg. Bordeaux, Burgund, Beaujolais, Vallée du Rhône, Languedoc-Roussillon, Val de Loire, Sicilia, Piemont, Toscana, Trentin, Südtirol, Veneto, Dão, Bairrada, Douro, Navarra, Penedés, Rioja, Valdepeñas sowie Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
tierische, pflanzliche fette modifiziert
Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, ungenießbar, a.n.g.
Sägerundholz aus Birkenholz der Art "Betula spp.", dessen kleinster Durchmesser => 15 cm beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
Sägerundholz aus Kiefernholz von der Art „Pinus spp.“, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
Sägerundholz aus Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
440321
Unterposition
Kiefernholz der Art „Pinus spp.“, roh, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
440325
Unterposition
Nadelholz, roh, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Kiefern-, Tannen- und Fichtenholz; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Buchenholz der Art "Fagus spp.", roh, dessen kleinster Durchmesser => 15 cm beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
440395
Unterposition
Birkenholz der Art "Betula spp.", roh, dessen kleinster Durchmesser => 15 cm beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Kiefernholz von der Art „Pinus spp.“, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Sägerundholz; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Sägerundholz aus Nadelholz, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Kiefern-, Tannen- und Fichtenholz; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Nadelholz, roh, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Kiefern-, Tannen- und Fichtenholz; Sägerundholz; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Birkenholz der Art "Betula spp.", roh, dessen kleinster Durchmesser => 15 cm beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Sägerundholz; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
440323
Unterposition
Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“, roh, dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit maschinellem Antrieb, mit einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg (ausg. Hubschrauber, Luftschiffe und unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806)
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit maschinellem Antrieb, mit einem Leergewicht von 2000 kg bis 15 000 kg (ausg. Hubschrauber, Luftschiffe und unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806)
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT)
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT)
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT)
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1
Aprikosen [Marillen], zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Naturpauspapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Pergaminpapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Pergamentersatzpapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Pergamentpapier und -pappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
4806
Position
Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
480640
Unterposition
Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Pergamentpapier und -pappe, Pergamentersatzpapier und Naturpauspapier)
Papiere, kalandriert und durchsichtig oder durchscheinend, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Pergamentpapier und -pappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier und Pergaminpapier)
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nicht in Rollen "Coils", nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von > 15 mm, ohne Oberflächenmuster
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 2.050 mm, nicht in Rollen "Coils", nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von > 10 mm bis 15 mm, ohne Oberflächenmuster
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 2.050 mm, jedoch >= 600 mm, nicht in Rollen "Coils", nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von > 10 mm bis 15 mm, ohne Oberflächenmuster
Verdrängerkompressoren, oszillierend, zum Erzeugen eines Überdrucks von <= 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von <= 60 m³ (ausg. Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art sowie Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert)
Verdrängerkompressoren, oszillierend, zum Erzeugen eines Überdrucks von <= 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von > 60 m³ (ausg. Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art sowie Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert)
Verdrängerkompressoren, oszillierend, zum Erzeugen eines Überdrucks von > 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von <= 120 m³ (ausg. Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art sowie Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert)
Verdrängerkompressoren, oszillierend, zum Erzeugen eines Überdrucks von > 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von > 120 m³ (ausg. Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art sowie Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert)
Axialventilatoren (ausg. Tischventilatoren, Bodenventilatoren, Wandventilatoren, Deckenventilatoren, Dachventilatoren oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von <= 125 W, sowie Ventilatoren für die Kühlung von IT-Ausstattung der Pos. 84145915)
Zentrifugalventilatoren (ausg. Tischventilatoren, Bodenventilatoren, Wandventilatoren, Deckenventilatoren, Dachventilatoren oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von <= 125 W, sowie Ventilatoren für die Kühlung von IT-Ausstattung der Pos. 84145915)
Ventilatoren (ausg. Tischventilatoren, Bodenventilatoren, Wandventilatoren, Deckenventilatoren, Dachventilatoren oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von <= 125 W, sowie Axialventilatoren, Zentrifugalventilatoren und Ventilatoren für die Kühlung von IT-Ausstattung der Pos. 84145915)
hygienepapiere, zellstoffwatte, vliese
Zellstoffwatte in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
andere papiere, pappen, rollen/bogen
Filterpapier und Filterpappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Filzpapier und Filzpappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Sulfitpackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Wellenstoff, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Testliner "wiederaufbereiteter Liner", weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m²
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², a.n.g.
480593
Unterposition
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², a.n.g.
Testliner "wiederaufbereiteter Liner", weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m²
480519
Unterposition
Wellenpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe und Strohpapier für die Welle der Wellpappe)
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, aus wiederaufbereitetem Papier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², a.n.g.
4805
Position
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g.
Wellenpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe, Strohpapier für die Welle der Wellpappe und Wellenstoff)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von <= 15 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 15 kW bis 30 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Papierhalbstoff, synthetisch, bestehend aus feuchten Blättern aus nichtcohärenten ungeschäumten Polyethylenfasern "Fibrillen", auch mit Zusatz von Cellulosefasern von <= 15 GHT mit in Wasser gelöstem Poly"vinylalkohol" als Feuchthaltemittel, mit einer Dicke von > 0,125 mm
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von <= 1,5 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von > 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt "Stickstoffgehalt x 6,38" von <= 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von > 1,5 GHT bis 27 GHT (ausg. in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form)
zeitungsdruckpapier, rollen/bogen
Zeitungsdruckpapier gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 48, in Rollen mit einer Breite > 28 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 28 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Wellpapier und Wellpappe "auch mit aufgeklebter Decke", auch perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Kraftpapier, gekreppt oder gefältet, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 382759 genannten enthalten, mit einem Gehalt an 1,1,1-Trifluorethan „HFKW-143a“ von 15 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 382759 genannten enthalten, mit einem Gehalt an Pentafluorethan „HFKW-125“ von 55 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“, teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“, ungesättigte Fluorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe „HFO“ oder ein Gehalt an 1,1,1-Trifluorethan „HFKW-143a“ von 15 GHT oder mehr enthaltende Mischungen)
kraftpapier und kraftpappe, ungestrichen, rollen/bogen
4804
Position
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Saturating Kraftpapier und -Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
480439
Unterposition
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
480700
Unterposition
Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
kohlepapier, durchschreibepapier, vervielfältigungspapier
Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier, einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. präpariertes Durchschreibepapier)
4809
Position
Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier "einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten", auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen