HS Code "vswin com số miền bắc 30 ngày mcp" Suchergebnisse (200)

Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von <= 30 mm
Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von > 30 mm
Frühkartoffeln, frisch oder gekühlt, vom 1. Januar bis 30. Juni
Kartoffeln, frisch oder gekühlt (ausg. Frühkartoffeln vom 1. Januar bis 30. Juni, Pflanzkartoffeln [Saatkartoffeln] und Kartoffeln zum Herstellen von Stärke)
bänder aus spinnstoffen, <= 30 cm
Bänder aus Baumwolle, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
580632
Unterposition
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit echten Webkanten, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, ohne echte Webkanten, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle oder Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs", mit einer Breite von <= 30 cm
Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
5806
Position
Bänder aus Spinnstoffen, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren); schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs"
Bänder aus Spinnstoffen, gewebt, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe sowie Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
Webmaschinen zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von <= 30 cm
Webmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm
Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm, motorbetrieben
Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm, handbetrieben
Waagen für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg, a.n.g.
Waagen für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung nichtelektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, a.n.g.
Waagen für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, a.n.g.
Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Ladenwaagen, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung (ausg. Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren)
Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts, für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg, mit Verwendung nichtelektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
842382
Unterposition
Waagen für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg (ausg. Personenwaagen, Waagen für Stetigförderer zum kontinuierlichen Wiegen sowie Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen)
842381
Unterposition
Waagen für eine Höchstlast von <= 30 kg (ausg. mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, Personenwaagen, Haushaltswaagen, Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen, sowie Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen)
Waagen für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung (ausg. Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen, Personenwaagen, Waagen für Stetigförderer zum kontinuierlichen Wiegen sowie Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen)
Offene Gewebe aus Glasfaser, mit einer Breite von 30 cm oder weniger
Offene Gewebe aus Glasfaser, mit einer Breite von mehr als 30 cm
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetzten Zucker von <= 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT, konzentriert
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. konzentriert)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. gefroren sowie mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
200969
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 bei 20°C
200961
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Kirschsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. gefroren)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, konzentriert
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. konzentriert)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Apfelsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von > 20 und <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT oder ohne Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol und ausg. Mischungen)
kettengewirke, breite > 30 cm
Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, zum Schutz gegen Marlaria, mit einer Breite von > 30 cm
6005
Position
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
600590
Unterposition
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, Wolle oder feinen Tierhaaren, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT
Anionische organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf (ausg. lineare Alkylbenzolsulfonsäuren und ihre Salze und wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT)
Außenbordmotoren mit Fremdzündung, für Wasserfahrzeuge, mit einem Hubraum von > 325 cm³ und mit einer Leistung von <= 30 kW
Außenbordmotoren mit Fremdzündung, für Wasserfahrzeuge, mit einem Hubraum von > 325 cm³ und mit einer Leistung von > 30 kW
Maronenpaste und Maronenmus, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 30 GHT (ausg. homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710)
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, von Kirschen, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 30 GHT (ausg. homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710)
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, von Erdbeeren, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 30 GHT (ausg. homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710)
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, von Himbeeren, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 30 GHT (ausg. homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710)
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, von Zitrusfrüchten, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 30 GHT (ausg. homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710)
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, von Zitrusfrüchten, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 13 bis 30 GHT (ausg. homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710)
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 13 bis 30 GHT (ausg. von Zitrusfrüchten sowie homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710)
Pflaumenmus und Pflaumenpaste, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 30 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 100 kg, zur industriellen Verarbeitung
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, Zuckergehalt > 30 GHT (ausg. von Himbeeren, Erdbeeren, Kirschen und Zitrusfrüchten, Maronenpaste und Maronenmus, homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710 sowie Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit Gewicht des Inhalts > 100 kg, zur industriellen Verarbeitung)
Lebkuchen und Honigkuchen und ähnl. Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet, von < 30 GHT
Lebkuchen und Honigkuchen und ähnl. Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet, von >= 30 GHT, jedoch < 50 GHT
gewirke und gestricke ≤30 cm
Raschelspitzen mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT)
6003
Position
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus Baumwolle (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
600330
Unterposition
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. aus Baumwolle, Chemiefasern, Wolle oder feinen Tierhaaren, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. Raschelspitzen, Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Filme, fotografisch, sensibilisiert, in Rollen, unbelichtet, gelocht, für mehrfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von > 16 bis 35 mm und einer Länge von <= 30 m, für Diapositive
Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke, sensibilisiert, in Rollen, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von <= 30 m
370296
Unterposition
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von <= 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen; Filme für Röntgenaufnahmen)
370297
Unterposition
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von > 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen; Filme für Röntgenaufnahmen)
Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von > 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen)
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, nicht gelocht, für mehrfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger (ausg. aus Papier, Pappe und Spinnstoffen; Filme für Diapositive)
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, nicht gelocht, für mehrfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m (ausg. aus Papier, Pappe und Spinnstoffen; Filme für Diapositive)
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von <= 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen; Filme für Röntgenaufnahmen, Sofortbild-Rollfilme, Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke)
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von > 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen; Filme für Röntgenaufnahmen, Sofortbild-Rollfilme, Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke)
120510
Unterposition
Rapssamen oder Rübsensamen, erucasäurearm "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen"
Rapssamen oder Rübsensamen, erucasäurearm "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen", zur Aussaat
Rapssamen oder Rübsensamen, erucasäurearm "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen", auch geschrotet (ausg. zur Aussaat)
Rapssamen oder Rübsensamen mit hohem Gehalt an Erucasäure "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von >= 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von >= 30 Micromol/g aufweisen", auch geschrotet
Lebensmittelzubereitungen in Pulverform, bestehend aus einem Gemisch aus entrahmter Milch und/oder Molke und pflanzlichen Fetten/Ölen mit einem Gehalt an Fetten/Ölen von <=30 GHT
Bänder aus Chemiefasern, mit einer Breite von < 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art
Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen sowie zusammengesetzte Würzmittel (ausg. Sojasoße, Tomatenketchup und andere Tomatensoßen, Mango-Chutney, flüssig sowie aromatische Bitter der Unterpos. 210390-30)
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 15 kW bis 30 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 30 kW bis 50 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6004
Position
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von >= 5 GHT (ausg. Kautschukfäden enthaltend und Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen und Kautschukfäden oder nur Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6002
Position
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von >= 5 GHT (ausg. Kautschukfäden enthaltend und Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen und Kautschukfäden oder nur Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen", auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Raps- oder Rübsensamen mit hohem Gehalt an Erucasäure "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von >= 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von >= 30 Micromol/g aufweisen", auch gemahlen oder in Form von Pellets
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 382759 genannten enthalten, mit einem Gehalt an 1,1,1,2-Tetrafluorethan „HFKW-134a“ von 30 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“, teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ oder ungesättigte Fluorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe „HFO“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 382761 bis 382763)
andere gewirke und gestricke
6006
Position
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, bedruckt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, Wolle oder feinen Tierhaaren, Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, gefärbt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, bedruckt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)