HS Code "traubenmost" Suchergebnisse (40)

wein aus frischen weintrauben
220430
Unterposition
Traubenmost, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist)
Traubenmost, teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stummgemacht, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 1% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, nichtkonzentriert, mit einer Dichte von > 1,33 g/cm³ bei 20°C und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von <= 1,33 g/cm³ bei 20°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, nichtkonzentriert, mit einer Dichte von <= 1,33 g/cm³ bei 20°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von > 1,33 g/cm³ bei 20°C und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen ist)
220421
Unterposition
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Schaumwein)
2204
Position
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, teilweise gegoren und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol oder mit einem vorhandenen Gehalt an zugesetztem Alkohol von > 0,5% vol
220429
Unterposition
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l (ausg. Schaumwein)
220422
Unterposition
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l (ausg. Schaumwein)
andere gegorene getränke, mischungen
Met und andere gegorene Getränke sowie Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, nichtschäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l, a.n.g. (ausg. Wein aus frischen Weintrauben, Traubenmost, Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, Tresterwein sowie Apfel- und Birnenwein)
Met und andere gegorene Getränke sowie Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, nichtschäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, a.n.g. (ausg. Wein aus frischen Weintrauben, Traubenmost, Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, Tresterwein sowie Apfel- und Birnenwein)
220600
Unterposition
Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake und andere gegorene Getränke sowie Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, a.n.g. (ausg. Bier, Wein aus frischen Weintrauben, Traubenmost sowie Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert)
Met und andere gegorenen Getränke sowie Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, schäumend, a.n.g. (ausg. Bier, Wein aus frischen Weintrauben, Traubenmost, Tresterwein sowie Apfel- und Birnenwein)
fruchtsäfte, gemüsesäfte, ungegoren
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit Zusatz von Zucker (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren-, Birnen- und Kirschsaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol sowie Mischungen, Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Birnen-, Kirsch-, Preisel- und Moosbeerensaft)
200990
Unterposition
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
2009
Position
Fruchtsäfte, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäfte, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht
200969
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 bei 20°C
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
200961
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht
200989
Unterposition
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ohne Zusatz von Alkohol sowie ausg. Mischungen und Saft aus Zitrusfrüchten, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer- und Moosbeerensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol sowie ausg. Mischungen und Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel- und Birnensaft)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. konzentriert)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, konzentriert
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. konzentriert)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT, konzentriert