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HS Code "puppe 22" Suchergebnisse (52)
I-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit parallelen Flanschflächen, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm
I-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm (ausg. mit parallelen Flanschflächen)
I-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit parallelen Flanschflächen, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von > 220 mm
I-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von > 220 mm (ausg. mit parallelen Flanschflächen)
U-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm
U-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder warmstranggepresst, mit einer Höhe von > 220 mm
draht aus nichtrostendem stahl
Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen, mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT (ausg. Walzdraht)
Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen, mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT (ausg. mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT sowie Walzdraht)
Quecksilber in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg "Standard-Gewicht" und mit einem fob-Wert von <= 224 € für eine Flasche
Quecksilber (ausg. in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg [Standard-Gewicht] und mit einem fob-Wert von <= 224 € für eine Flasche)
Actinium-225, Actinium-227, Californium-253, Curium-240, Curium-241, Curium-242, Curium-243, Curium-244, Einsteinium-253, Einsteinium-254, Gadolinium-148, Polonium-208, Polonium-209, Polonium-210, Radium-223, Uran-230 oder Uran-232 und ihre Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Verbindungen enthalten
Künstliche radioaktive Isotope und ihre Verbindungen aus Actinium-225, Actinium-227, Californium-253, Curium-240, Curium-241, Curium-242, Curium-243, Curium-244, Einsteinium-253, Einsteinium-254, Gadolinium-148, Polonium-208, Polonium-209, Polonium-210, Radium-223, Uran-230 oder Uran-232
Actinium-225, Actinium-227, Californium-253, Curium-240, Curium-241, Curium-242, Curium-243, Curium-244, Einsteinium-253, Einsteinium-254, Gadolinium-148, Polonium-208, Polonium-209, Polonium-210, Radium-223, Uran-230 oder Uran-232 und ihre Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Verbindungen enthalten (ausg. künstliche radioaktive Isotope und ihre Verbindungen)
Künstliche radioaktive Isotope und ihre Verbindungen (ausg. Tritium, Actinium-225, Actinium-227, Californium-253, Curium-240, Curium-241, Curium-242, Curium-243, Curium-244, Einsteinium-253, Einsteinium-254, Gadolinium-148, Polonium-208, Polonium-209, Polonium-210, Radium-223, Uran-230 oder Uran-232 und ihre Verbindungen)
Radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten (ausg. natürliches Uran, an U 235 angereichertes und abgereichertes Uran; Plutonium, Thorium, Tritium, Actinium-225, Actinium-227, Californium-253, Curium-240, Curium-241, Curium-242, Curium-243, Curium-244, Einsteinium-253, Einsteinium-254, Gadolinium-148, Polonium-208, Polonium-209, Polonium-210, Radium-223, Uran-230, Uran-232 oder Uran-233 und künstliche Isotope sowie deren Verbindungen und Legierungen, Dispersionen, keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Verbindungen enthalten)
Radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten (ausg. natürliches Uran, an U 235 angereichertes und abgereichertes Uran; Plutonium, Thorium, Tritium, Actinium-225, Actinium-227, Californium-253, Curium-240, Curium-241, Curium-242, Curium-243, Curium-244, Einsteinium-253, Einsteinium-254, Gadolinium-148, Polonium-208, Polonium-209, Polonium-210, Radium-223, Uran-230 oder Uran-232 und ihre Verbindungen sowie Legierungen, Dispersionen, keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Verbindungen enthalten)
1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan „HFKW-227ea“, 1,1,1,2,2,3-Hexafluorpropan „HFKW-236cb“, 1,1,1,2,3,3-Hexafluorpropan „HFKW-236ea“ und 1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan „HFKW-236fa“
Pentafluorpropane, Hexafluorpropane und Heptafluorpropane (ausg. 1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan „HFKW-227ea“, 1,1,1,2,2,3-Hexafluorpropan „HFKW-236cb“, 1,1,1,2,3,3-Hexafluorpropan „HFKW-236ea“, 1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan „HFKW-236fa“, 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan „HFKW-245fa“ und 1,1,2,2,3-Pentafluorpropan „HFKW-245ca“
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte [Büromaschinen, -apparate und -geräte], für Bogen die ungefaltet <= 22 x 36 cm messen
Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte (ausg. Bogenoffsetmaschinen, -apparate und -geräte für ein Papierformat von <= 22 x 36 cm sowie Rollenoffsetmaschinen, -apparate und -geräte)
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, gebraucht, für ein Format von > 22 x 36 cm
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, neu, für ein Format von <= 53 x 75 cm, jedoch > 22 x 36 cm
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere oder Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT der Gesamtfasermenge)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Saturating Kraftpapier und -Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. sog. "saturating kraft", Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, aus wiederaufbereitetem Papier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², a.n.g.
Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen (anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol) von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%", in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, mit einem Wert von > 7,9 €/l reinen Alkohol, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen [anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol] von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%")
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, mit einem Wert von <= 7,9 €/l reinen Alkohol, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen [anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol] von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%")
Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen (anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol) von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%", in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, mit einem Wert von > 2 €/l reinen Alkohol, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l (ausg. Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen [anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol] von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%")
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, mit einem Wert von <= 2 €/l reinen Alkohol, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l (ausg. Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen [anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol] von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%")
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von <= 1,33 g/cm³ bei 20°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von > 1,33 g/cm³ bei 20°C und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen ist)
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Birnensaft, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht