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Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von >= 80% vol, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von >= 80% vol, unvergällt
2207
Position
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von >= 80% vol, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt
Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von > 75 GHT bis < 80 GHT
040520
Unterposition
Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von >= 39 GHT bis < 80 GHT
Molkenbutter mit einem Fettgehalt von >= 80 GHT bis <= 85 GHT (ausg. entwässerte Butter und Ghee)
Butter, rekombinierte, mit einem Fettgehalt von >= 80 GHT bis <= 85 GHT (ausg. entwässerte Butter und Ghee)
Butter, natürliche, mit einem Fettgehalt von >= 80 GHT bis <= 85 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. entwässerte Butter und Ghee)
Butter, natürliche, mit einem Fettgehalt von >= 80 GHT bis <= 85 GHT (ausg. in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg sowie entwässerte Butter und Ghee)
Rinder, lebend, mit einem Gewicht von <= 80 kg (ausg. reinrassige Zuchttiere)
Rinder, mit einem Gewicht von > 80 kg bis 160 kg, zum Schlachten
Rinder, lebend, mit einem Gewicht von > 80 kg bis 160 kg (ausg. zum Schlachten, reinrassige Zuchttiere)
Schränke von der in Büros verwendeten Art, aus Holz, mit einer Höhe von > 80 cm
Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von > 80 cm (ausg. Schränke)
Metallschränke mit Türen oder Rollläden, von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von > 80 cm
Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von <= 80 cm (ausg. Schreibtische sowie Sitzmöbel)
Karteischränke und andere Schränke mit Schubladen, aus Metall, von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von > 80 cm
Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von <= 80 cm (ausg. Schreibtische, sowie Zeichentische mit besonderen Vorrichtungen zum Zeichnen der Pos. 9017)
Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von > 80 cm (ausg. Zeichentische mit besonderen Vorrichtungen zum Zeichnen der Pos. 9017, Schränke mit Türen, Rollläden oder Schubladen sowie Sitzmöbel)
ethylalkohol < 80% vol, unvergällt
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l
2208
Position
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art)
220890
Unterposition
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt; Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, Gin, Genever, Wodka, Likör sowie zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art)
albumine, albuminate, albuminderivate
350220
Unterposition
Molkenproteine "Lactalbumin", einschl. Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die > 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten
3502
Position
Albumine einschl. Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die > 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf den Trockenstoff, enthalten, Albuminate und andere Albuminderivate
Molkenproteine "Lactalbumin", einschl. Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die > 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, ungenießbar oder ungenießbar gemacht
Albumine, genießbar (ausg. Eieralbumin und Molkenproteine [Lactalbumin] sowie Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die > 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten)
Molkenproteine "Lactalbumin", einschl. Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die > 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, genießbar, getrocknet "in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw."
Albumine, ungenießbar oder ungenießbar gemacht (ausg. Eieralbumin und Molkenproteine [Lactalbumin] sowie Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die > 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten)
Molkenproteine "Lactalbumin", einschl. Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die > 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, genießbar (ausg. getrocknet [in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw.])
350290
Unterposition
Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate (ausg. Eieralbumin und Molkenproteine "Lactalbumin" [einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die > 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten] sowie organische oder anorganische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich)
Truthühner "Hausgeflügel", gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Truthühner 80 v.H.", gefroren
Truthühner "Hausgeflügel", gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Truthühner 80 v.H.", frisch oder gekühlt
Truthühner "Hausgeflügel", gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Truthühner 73 v.H.", gefroren sowie andere Angebotsformen von Truthühnern, unzerteilt, gefroren (ausg. sog. "Truthühner 80 v.H.")
Truthühner "Hausgeflügel", gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Truthühner 73 v.H.", frisch oder gekühlt sowie andere Angebotsformen von Truthühnern, unzerteilt, frisch oder gekühlt (ausg. sog. "Truthühner 80 v.H.")
L-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von >= 80 mm
T-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von >= 80 mm
721631
Unterposition
U-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von >= 80 mm
721632
Unterposition
I-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von >= 80 mm
L-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von < 80 mm
T-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von < 80 mm
721633
Unterposition
H-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von >= 80 mm
721640
Unterposition
L-Profile oder T-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von >= 80 mm
U-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm
H-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm bis 180 mm
U-Profile, I-Profile oder H-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von < 80 mm
I-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit parallelen Flanschflächen, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm
I-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm (ausg. mit parallelen Flanschflächen)
Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von <= 80 mm passt (ausg, U-, I-, H-, L- oder T-Profile)
Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst (ausg. mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von <= 80 mm passt sowie U-, I-, H-, L- oder T-Profile und Wulstflachprofile [Wulstflachstahl])
Leiter, elektrisch, für eine Spannung von <= 80 V, isoliert, nicht mit Anschlussstücken versehen, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Art, a.n.g.
Leiter, elektrisch, für eine Spannung von <= 80 V, isoliert, nicht mit Anschlussstücken versehen, a.n.g. (ausg. Wickeldrähte, koaxiale Leiter, Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art sowie Drähte und Kabel mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von > 0,51 mm)
Leiter, elektrisch, für eine Spannung von > 80 V, jedoch < 1.000 V, isoliert, nicht mit Anschlussstücken versehen, a.n.g. (ausg. Wickeldrähte, koaxiale Leiter, Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art sowie Drähte und Kabel mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von > 0,51 mm)
Gemisch von l-Alkenen mit einem Gehalt von >= 80 GHT an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomen
Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände "slack wax", Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnl. durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt (ausg. Vaselin, Paraffin mit einem Gehalt an Öl von < 0,75 GHT sowie Gemisch von l-Alkenen mit einem Gehalt von >= 80 GHT an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomen)
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von < 80 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von < 80 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 25 mm, jedoch < 80 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 25 mm, jedoch < 80 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 80 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 65 GHT, jedoch < 80 GHT
Garne, ungezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer von < 125 dtex "> Nm 80" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, ungezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT ungekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer von < 125 dtex "> Nm 80" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, ungezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer von 125 dtex bis < 192,31 dtex "> Nm 52 bis Nm 80" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT ungekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von < 125 dtex "> Nm 80 der einfachen Garne" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, ungezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT ungekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer von 125 dtex bis < 192,31 dtex "> Nm 52 bis Nm 80" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von < 125 dtex "> Nm 80 der einfachen Garne" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 125 dtex bis < 192,31 "> Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT ungekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 125 dtex bis < 192,31 "> Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Gasöl aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, mit einem Schwefelgehalt von <=0,001 GHT, mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von =>80 GHT (ausg. mit Biodiesel sowie zur chemischen Umwandlung)
Gasöl aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, mit einem Schwefelgehalt von <=0,001 GHT (ausg. mit Biodiesel oder mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von =>80 GHT sowie zur chemischen Umwandlung)
Leime mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von >= 80 GHT (ausg. für den Einzelverkauf als Leim aufgemacht und mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)
Leime mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von >= 55, jedoch < 80 GHT (ausg. für den Einzelverkauf als Leim aufgemacht und mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)
520515
Unterposition
Garne, ungezwirnt, aus ungekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von < 125 dtex "> Nm 80" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, gezwirnt, aus ungekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer der einfachen Garne von < 125 dtex "> Nm 80 der einfachen Garne" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, ungezwirnt, aus ungekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von 125 dtex bis < 192,31 dtex "> Nm 52 bis Nm 80" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, ungezwirnt, aus ungekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von 83,33 dtex bis < 125 dtex "> Nm 80 bis Nm 120" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, ungezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von 125 dtex bis < 192,31 dtex "> Nm 52 bis Nm 80" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, ungezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von 106,38 dtex bis < 125 dtex "> Nm 80" bis Nm 94" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, gezwirnt, aus ungekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer der einfachen Garne von 125 dtex bis < 192,31 dtex "> Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, gezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer der einfachen Garne von 125 dtex bis < 192,31 dtex "> Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, gezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer der einfachen Garne von 106,38 dtex bis < 125 dtex "> Nm 80 bis Nm 94 der einfachen Garne" (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Stabstahl aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm (ausg. aus Schnellarbeitsstahl, Mangan-Silicium-Stahl, Werkzeugstahl sowie Waren der Unterpos. 72285040)
Stabstahl aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von < 80 mm (ausg. aus Schnellarbeitsstahl, Mangan-Silicium-Stahl, Werkzeugstahl sowie Waren der Unterpos. 72285040)
Stabstahl aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm (ausg. aus Schnellarbeitsstahl, Mangan-Silicium-Stahl, Werkzeugstahl sowie Waren der Unterpos. 72283041)
Stabstahl aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von < 80 mm (ausg. aus Schnellarbeitsstahl, Mangan-Silicium-Stahl, Werkzeugstahl sowie Waren der Unterpos. 72283049)
Stabstahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von <= 0,5 GHT, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm
Stabstahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von <= 0,5 GHT, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst (ausg. mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von < 150 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von >= 150 g/m², jedoch < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner und Kraftsackpapier)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht; mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht, Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT der Gesamtfasermenge)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Pigmente und Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von >= 80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Pigmente und Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von < 80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einem Kohlenstoffgehalt von >= 0,25 GHT, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 80 mm (ausg. mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen [Wülsten], Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden sowie aus Automatenstahl)
Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einem Kohlenstoffgehalt von >= 0,25 GHT, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von< 80 mm (ausg. mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen [Wülsten], Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden sowie aus Automatenstahl)
Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einem Kohlenstoffgehalt von < 0,25 GHT, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem größten Durchmesser von >= 80 mm (ausg. aus Automatenstahl, glatter Stabstahl für Betonarmierung sowie Walzdraht mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen "Wülsten" oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden)
Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einem Kohlenstoffgehalt von < 0,25 GHT, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem größten Durchmesser von < 80 mm (ausg. aus Automatenstahl, glatter Stabstahl für Betonarmierung sowie Walzdraht mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen "Wülsten" oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden)
Teile von Maschinen und Apparaten zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen der Unterpositionen 84771000 bis 84778099, a.n.g., aus Eisen oder Stahl, gegossen (ausg. Teile von Maschinen zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen)
Teile von Maschinen und Apparaten zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen der Unterpositionen 84771000 bis 84778099, a.n.g. (ausg. Teile von Maschinen zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen sowie aus Eisen oder Stahl, gegossen)
Ananassaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, zugesetzten Zucker enthaltend
Ananassaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
200949
Unterposition
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
200941
Unterposition
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
200971
Unterposition
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
200979
Unterposition
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
200929
Unterposition
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
200919
Unterposition
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. gefroren sowie mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C)
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
200931
Unterposition
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
200939
Unterposition
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetzten Zucker von <= 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Apfelsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von > 20 und <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT oder ohne Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Kirschsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. gefroren sowie mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus der Frucht der Art Vaccinium macrocarpon, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
200969
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 bei 20°C
200961
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 80 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von >= 75 g/m², jedoch < 80 g/m², a.n.g.
Festwiderstände für eine Leistung von <= 20 W (ausg. Heizwiderstände)
Festwiderstände für eine Leistung von > 20 W (ausg. Heizwiderstände)
Draht-Stellwiderstände "einschl. Rheostate und Potenziometer", für eine Leistung von <= 20 W (ausg. Heizwiderstände)
Draht-Stellwiderstände "einschl. Rheostate und Potenziometer", für eine Leistung von > 20 W (ausg. Heizwiderstände)
Stellwiderstände "einschl. Rheostate und Potenziometer", für eine Leistung von <= 20 W (ausg. Draht-Stellwiderstände sowie Heizwiderstände)
Stellwiderstände "einschl. Rheostate und Potenziometer", für eine Leistung von > 20 W (ausg. Draht-Stellwiderstände sowie Heizwiderstände)
Aale "Anguilla-Arten", lebend, mit einer Länge von => 20 cm
Aale "Anguilla-Arten", lebend, mit einer Länge von => 12 cm bis < 20 cm
Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, gekocht (ausg. > 20 GHT Wurst und ähnl. Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschl. Fett jeder Art oder Herkunft oder > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend)
Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch noch in anderer Weise zubereitet (ausg. gekocht oder > 20 GHT Wurst und ähnl. Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschl. Fett jeder Art oder Herkunft oder > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend)
Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet, > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend
Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschl. Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschl. Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von >= 40 GHT, jedoch < 80 GHT (ausg. Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von Fleisch)
Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschl. Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschl. Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von >= 80 GHT (ausg. Schinken, Schultern, Kotelettstränge, Nacken, und Teile davon, Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von Fleisch)
Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze, mit einem Gehalt an Thorium von > 20 GHT "Euratom"
Thoriumerze und ihre Konzentrate (ausg. Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze und Konzentrate, mit einem Gehalt an Thorium von > 20 GHT)
chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, in flüssiger Form bei 20°C, a.n.g.
chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, a.n.g. (ausg. in flüssiger Form bei 20°C)
Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 10 GHT, jedoch < 20 GHT
Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Invertzucker)
170230
Unterposition
Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 20 GHT
Glucose "Dextrose" als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 20 GHT (ausg. Isoglucose)
170240
Unterposition
Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Invertzucker)
Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 Mikrometer bis 20 Mikrometer
Polymere des Vinylidenchlorids in Primärformen (ausg. Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 bis 20 Mikrometer)
391910
Unterposition
Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm
Bänder "Streifen" aus Polypropylen, mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, selbstklebend, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm
Bänder "Streifen" aus Poly"vinylchlorid" oder aus Polyethylen, mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, selbstklebend, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm
Staubsauger, einschl. Trockensauger und Nasssauger, mit eingebautem Elektromotor, Leistung <= 1 500 W und Fassungsvermögen des Staubbehälters <= 20 l
Staubsauger, einschl. Trockensauger und Nasssauger, mit eingebautem Elektromotor (ausg. solche mit einer Leistung <= 1 500 W und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters <= 20 l)
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Erzeugnisse der Unterpositionen 481420 und 48149010)
manganerze >= 20 ght trockenmasse
Manganerze und ihre Konzentrate, einschl. eisenhaltiger Manganerze und ihre Konzentrate, mit einem Gehalt an Mangan von >= 20 GHT, bezogen auf die Trockenmasse
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 382759 genannten enthalten, mit einem Gehalt an Difluormethan „HFKW-32“ von 20 GHT oder mehr und Pentafluorethan „HFKW-125“ von 20 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 382761 bis 382764)
Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), mit einem Trockenmassegehalt von 12 bis 20 GHT (ausg. ganz oder in Stücken)
590699
Unterposition
Gewebe, kautschutiert (ausg. aus Gewirken oder Gestricken, Klebebänder, mit einer Breite von <= 20 cm sowie Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose)