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erzeugnisse des technischen bedarfs, spinnstoffe
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
kammgarngewebe aus wolle/tierhaaren
Kammgarngewebe aus überwiegend, aber weniger als 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g (ausgenommen Gewebe des technischen Bedarfs der Position 5911)
Kammgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von > 10 GHT (ausg. hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischt sowie Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
Kammgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, mit einem Gewicht von <= 200 g/m² (ausg. hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischt oder mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von > 10 GHT sowie Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
Kammgarngewebe aus überwiegend, aber weniger als 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g (ausgenommen hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischte Gewebe oder Gewebe mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von mehr als 10 GHT sowie Gewebe des technischen Bedarfs der Position 5911)
gewebe aus groben tierhaaren/rosshaar
streichgarngewebe aus wolle/tierhaaren
Streichgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von > 10 GHT (ausg. hauptsächlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischt sowie Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
Streichgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren und mit einem Gewicht von <= 300 g/m² (ausg. hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischt oder mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von > 10 GHT sowie Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)
Ventilatoren (ausg. Tischventilatoren, Bodenventilatoren, Wandventilatoren, Deckenventilatoren, Dachventilatoren oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von <= 125 W, sowie Axialventilatoren, Zentrifugalventilatoren und Ventilatoren für die Kühlung von IT-Ausstattung der Pos. 84145915)