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Propan, verflüssigt, mit einem Reinheitsgrad von >= 99 Hundertteilen, zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff
Propan, verflüssigt, mit einem Reinheitsgrad von >= 99 Hundertteilen (ausg. zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff)
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50, jedoch < 75 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 75 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke und keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23, von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50, jedoch < 75 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, Rückstände aus der Maisstärkegewinnung gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23, ausgelaugte, melassierte Rübenschnitzel sowie Vormischungen)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 75 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe, von Hundsrobben oder Ohrenrobben (ausg. von Jungtieren der Sattelrobbe [whitecoats] und Mützenrobbe [bluebacks], sog. ausgelassene Pelzfelle sowie Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen)
Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. von Kaninchen, Hasen, Hundsrobben, Ohrenrobben; sogenannte ausgelassene Pelzfelle; Kleidung und andere Waren aus Pelzfellen)
Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt (ausg. von Nerzen, Kaninchen, Hasen, Bibern, Bisamratten, Füchsen, Hundsrobben, Ohrenrobben, Schafen und Lämmern)
Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nichtzusammengesetzt, von Hundsrobben oder Ohrenrobben (ausg. von Jungtieren der Sattelrobbe [whitecoats] und Mützenrobbe [bluebacks])