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Benzole > 50% Benzol enthaltend (ausg. chemisch einheitlich)
Toluole > 50% Toluol enthaltend (ausg. chemisch einheitlich)
Xylole > 50% Xylol enthaltend (ausg. chemisch einheitlich)
Naphthalin > 50% Naphthalin enthaltend (ausg. chemisch einheitlich)
Phenole > 50% Phenol enthaltend (ausg. chemisch einheitlich)
Ölabfälle, polychlorierte Biphenyle [PCB] =>50 mg/kg enthaltend
Ölabfälle, polychlorierte Biphenyle [PCB], polychlorierte Terphenyle [PCT] oder polybromierte Biphenyle [PBB] enthaltend (ausg. PCB =>50 mg/kg enthaltend)
Glasstapelfasern "chopped strands" mit einer Länge von <= 50 mm
Garne und Vorgarne aus Glasfasern (ausg. Stapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands) und Glasseidenstränge (Rovings))
Schweine, lebend, mit einem Gewicht von < 50 kg (ausg. Hausschweine)
Schweine, lebend, mit einem Gewicht von >= 50 kg (ausg. Hausschweine)
010392
Unterposition
Schweine, lebend, mit einem Gewicht von >= 50 kg (ausg. reinrassige Zuchttiere)
010391
Unterposition
Schweine, lebend, mit einem Gewicht von < 50 kg (ausg. reinrassige Zuchttiere)
Hausschweine, lebend, mit einem Gewicht von < 50 kg (ausg. reinrassige Zuchttiere)
Hausschweine, lebend, mit einem Gewicht von >= 50 kg (ausg. reinrassige Zuchttiere sowie Sauen mit einem Gewicht von >= 160 kg, die mindestens einmal geferkelt haben)
Fotovoltaische Gleichstromgeneratoren, mit einer Leistung von mehr als 50 W
Fotovoltaische Gleichstromgeneratoren, mit einer Leistung von 50 W oder weniger
Krafträder, einschl. Mopeds, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von <= 50 cm³
871120
Unterposition
Krafträder mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von > 50 cm³ bis 250 cm³
Motorroller mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von > 50 cm³ bis 250 cm³
Krafträder (einschließlich Mopeds) mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von > 50 cm³ bis 125 cm³ (ausg. Motorroller)
waagen mit ≥50 mg empfindlichkeit
901600
Unterposition
Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten
Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten
Teile und Zubehör für Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, a.n.g.
Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT
Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 50 GHT
Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Invertzucker)
Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von > 50 GHT (ausg. chemisch reine Fructose und Invertzucker)
Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 50 GHT, als Pulver, auch agglomeriert
Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 50 GHT (ausg. als Pulver, auch agglomeriert)
170240
Unterposition
Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Invertzucker)
170260
Unterposition
Fructose, fest, und Fructosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von > 50 GHT (ausg. chemisch reine Fructose und Invertzucker)
Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Isoglucose und Invertzucker)
Inulinsirup, unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligofructose gewonnen, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von > 50 GHT Fructose in chemisch ungebundener Form oder in Form von Saccharose
Fructose, fest, und Fructosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von > 50 GHT (ausg. Isoglucose, Inulinsirup, chemisch reine Fructose und Invertzucker)
Inulinsirup, unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligofructose gewonnen, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch ungebundener Form oder in Form von Saccharose
Zucker, einschl. Invertzucker, fest, und Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (ausg. Rohr- und Rübenzucker, chemisch reine Saccharose und Maltose, Lactose, Ahornzucker, Glucose, Fructose und Maltodextrin sowie Sirupe davon, Isoglucose, Inulinsirup und Zucker und Melassen, karamellisiert)
170290
Unterposition
Zucker, einschl. Invertzucker und chemisch reine Maltose, fest, Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig gemischt, Zucker und Melassen, karamellisiert (ausg. Rohr- und Rübenzucker, chemisch reine Saccharose, Lactose, Ahornzucker, Glucose und Fructose sowie Sirupe davon)
Wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT
Anionische organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf (ausg. lineare Alkylbenzolsulfonsäuren und ihre Salze und wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT)
Teile und Zubehör für Apparate und Ausrüstungen der Unterpos. 90105000 oder 90106000, a.n.g.
anstrichfarben, lacke, synthetische polymere
Lösungen auf der Grundlage von Polyestern in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT
Lösungen auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT
Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von >= 48, jedoch < 50 GHT
Polyurethan aus 2,2'-"tert-Butylimino"diethanol und 4,4'-Methylendicyclohexyldiisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von >= 48, jedoch < 50 GHT
320810
Unterposition
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Polyestern, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst, und Lösungen auf der Grundlage von Polyestern in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT
320820
Unterposition
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst, und Lösungen auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT
3208
Position
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. Lösungen von Collodium)
320890
Unterposition
Anstrichfarben und Lacke auf Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst, und Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. auf Grundlage von Polyestern und Acryl- oder Vinylpolymeren sowie Lösungen von Collodium)
Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. von Polyestern, Acryl- oder Vinylpolymeren und Collodium sowie Polyurethan aus 2,2'-"tert-Butylimino"diethanol und 4,4'-Methylendicyclohexyldiisocyanat und Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, beide in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von >= 48 GHT)
Festkondensatoren ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von >= 0,5 kvar "Leistungskondensatoren"
Pullover aus Gewirken oder Gestricken mit einem Anteil an Wolle von >= 50 GHT und mit einem Stückgewicht von >= 600 g
Pullover, Strickjacken, Westen und ähnl. Waren, einschl. Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken aus Wolle, für Männer oder Knaben (ausg. Pullover mit einem Anteil an Wolle von >= 50 GHT und mit einem Stückgewicht von >= 600 g sowie wattierte Westen)
Pullover, Strickjacken, Westen und ähnl. Waren, einschl. Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken aus Wolle, für Frauen oder Mädchen (ausg. Pullover mit einem Anteil an Wolle von >= 50 GHT und mit einem Stückgewicht von >= 600 g sowie wattierte Westen)
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von <= 50 cm³
840732
Unterposition
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 50 cm³ bis 250 cm³
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 50 cm³ bis 125 cm³
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von <= 50 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 30 kW bis 50 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Schiffen für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, Schleppern der Unterpos. 89040010 und Kriegsschiffen der Unterpos. 89061000, neu, mit einer Leistung von <= 50 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Schiffen für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, Schleppern der Unterpos. 89040010 und Kriegsschiffen der Unterpos. 89061000, neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von <= 50 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von <= 50 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. für Schiffe der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Lebkuchen und Honigkuchen und ähnl. Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet, von >= 50 GHT
Lebkuchen und Honigkuchen und ähnl. Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet, von >= 30 GHT, jedoch < 50 GHT
waagen (ohne <50 mg); gewichte; teile
8423
Position
Waagen "einschl. Zähl- und Kontrollwaagen" (ausg. Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner); Gewichte für Waagen aller Art; Teile davon
842381
Unterposition
Waagen für eine Höchstlast von <= 30 kg (ausg. mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, Personenwaagen, Haushaltswaagen, Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen, sowie Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen)
690390
Unterposition
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe, Schieber und andere feuerfeste keramische Waren (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden; Waren der Pos. 6902; Waren mit Gehalt an freiem Kohlenstoff von > 50 GHT oder einem Gehalt an Tonerde [Al2O3] oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure [SiO2] von > 50 GHT)
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe, Schieber und andere feuerfeste keramische Waren, mit einem Gehalt an Freiem Kohlenstoff von > 50 GHT (ausg. feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile)
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe, Schieber und andere feuerfeste keramische Waren, mit Gehalt an freiem Kohlenstoff von > 25 bis 50 GHT (ausg. feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile)
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und andere feuerfeste keramische Waren, mit einem Gehalt an Tonerde "Al2O3" von < 45 GHT und Kieselsäure "SiO2" von zusammen > 50 GHT (ausg. feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile)
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und andere feuerfeste keramische Waren, mit einem Gehalt an Tonerde "Al2O3" von >= 45 GHT und Kieselsäure "SiO2" von zusammen > 50 GHT (ausg. feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile)
690320
Unterposition
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und andere feuerfeste keramische Waren, mit einem Gehalt an Tonerde "Al2O3" oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure "SiO2" von > 50 GHT (ausg. feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile)
731021
Unterposition
Dosen aus Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von < 50 l, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden (ausg. für verdichtete oder verflüssigte Gase)
Dosen aus Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von < 50 l, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden, von der für Nahrungsmittel verwendeten Art
Dosen aus Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von < 50 l, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden, von der für Getränke verwendeten Art
731029
Unterposition
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von < 50 l, a.n.g. (ausg. für verdichtete oder verflüssigte Gase oder mit mechanischer oder wärmetechnischer Einrichtung sowie Dosen)
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von < 50 l und mit einer Wanddicke von < 0,5 mm, a.n.g. (ausg. für verdichtete oder verflüssigte Gase sowie Dosen)
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von >= 50 l bis 300 l, a.n.g. (ausg. für verdichtete oder verflüssigte Gase oder mit mechanischer oder wärmetechnischer Einrichtung)
Dosen aus Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von < 50 l, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden, mit einer Wanddicke von < 0,5 mm (ausg. für verdichtete oder verflüssigte Gase sowie Dosen von der für Nahrungsmittel und Getränke verwendeten Art)
Dosen aus Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von < 50 l, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden, mit einer Wanddicke von >= 0,5 mm (ausg. für verdichtete oder verflüssigte Gase sowie Dosen von der für Nahrungsmittel und Getränke verwendeten Art)
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von < 50 l und mit einer Wanddicke von >= 0,5 mm, a.n.g. (ausg. für verdichtete oder verflüssigte Gase oder mit mechanischer oder wärmetechnischer Einrichtung sowie Dosen)
Polyurethan aus 2,2'-"tert-Butylimino"diethanol und 4,4'-Methylendicyclohexyldiisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von >= 50 GHT
Garne, texturiert, aus Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, mit einem Titer der einfachen Garne von <= 50 tex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne, texturiert, aus Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, mit einem Titer der einfachen Garne von > 50 tex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Garne aus Polyester-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Elastomergarne, Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
Garne aus Polyester-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter, teilverstreckt (ausg. Elastomergarne, Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)
Elastomergarne aus synthetischen Filamenten, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, texturierte Garne sowie Garne aus Polyester-, Nylon- oder anderen Polyamid- Filamenten)
Garne aus Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie hochfeste oder texturierte Garne)
Garne aus Polyester-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Elastomergarne, Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, texturierte Garne sowie Garne aus teilverstreckten Polyester-Filamenten)
Garne aus Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie Elastomergarne und hochfeste oder texturierte Garne)
Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, mit > 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, texturierte Garne sowie Garne aus Polyester-, Polypropylen-, Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten)
Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt, ungedreht oder mit <= 50 Drehungen je Meter (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, texturierte Garne sowie Elastomergarne, Garne aus Polyester-, Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten)
Korund, künstlicher, auch chemisch nicht einheitlich, von dem < 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von > 10 mm hat (ausg. mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von < 98,5 GHT)
Korund, künstlicher, auch chemisch nicht einheitlich, von dem >= 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von > 10 mm hat (ausg. mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von < 98,5 GHT)
Korund, künstlicher, auch chemisch nicht einheitlich, von dem < 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße > 10 mm hat (ausg. mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von >= 98,5 GHT [hoher Reinheitsgrad])
Korund, künstlicher, auch chemisch nicht einheitlich, von dem >= 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von > 10 mm hat (ausg. mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von >= 98,5 GHT [hoher Reinheitsgrad])
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit einem Gehalt an Tonerde "Al2O3" von > 7 bis < 45 GHT, jedoch zusammen mit Kieselsäure "SiO2" von > 50 GHT
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr2O3, einzeln oder gemeinsam, von > 50 GHT
690220
Unterposition
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit einem Gehalt an Tonerde "Al2O3", an Kieselsäure "SiO2" oder einer Mischung oder Verbindung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von > 50 GHT (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden)
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile (ausg. mit Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr2O3, einzeln oder gemeinsam, von > 50GHT oder mit Gehalt an Tonerde [Al2O3], an Kieselsäure [SiO2] oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von > 50 GHT sowie Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden)
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit Gehalt an Tonerde "Al2O3", an Kieselsäure "SiO2" oder einer Mischung oder Verbindung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von > 50 GHT (ausg. mit Gehalt an Kieselsäure von >= 93 GHT oder mit Gehalt an Tonerde von > 7, jedoch < 45 GHT sowie Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden)
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50, jedoch < 75 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50, jedoch < 75 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von >= 50 GHT, auch mit Kieselerde vermischt, in Primärformen
Acrylpolymere in Primärformen (ausg. Poly"methylmethacrylat", Poly[N-"3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl"acrylamid], Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von >= 55 GHT, Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von l0 GHT bis 11 GHT, Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril "NBR", Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck und Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von >= 50 GHT, auch mit Kieselerde vermischt)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt)
Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-"Betel-"nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse, einschl. Mischungen mit einem Gehalt an diesen Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von tropischen Nüssen und tropischen Früchten mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von >=50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Mischungen von tropischen Nüssen und tropischen Früchten mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von >=50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-"Betel-"nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse, einschl. Mischungen mit einem Gehalt an diesen Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit Zucker haltbar gemacht)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 4,5 kg
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 und < 5 kg
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen und sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Schalenfrüchte und andere Samen, einschl. Mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, Erdnüsse, geröstete Nüsse sowie Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-[Betel-]nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse und deren Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von >= 50 GHT)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 und < 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Schalenfrüchte und andere Samen, einschl. Mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, Erdnüsse, geröstete Mandeln und Pistazien sowie Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-[Betel-]nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse und deren Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von >= 50 GHT)
behälter aus eisen/stahl, gase
Behälter aus Eisen oder Stahl, nahtlos, für verdichtete oder verflüssigte Gase, für einen Druck >= 165 bar, mit einem Fassungsvermögen > 50 l (ausg. Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
Behälter aus Eisen oder Stahl, nahtlos, für verdichtete oder verflüssigte Gase, für einen Druck >= 165 bar, mit einem Fassungsvermögen >= 20 l bis <= 50 l (ausg. Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
Copolymere, hydriert, aus Vinyltoluol und alfa-Methylstyrol,und Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr, durch chemische Synthese hergestellt, in Primärformen
Kunststoffe „Polymere und Prepolymere“, durch chemische Synthese hergestellt, a.n.g., in Primärformen (ausg. Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr sowie hydrierte Copolymere aus Vinyltoluol und alfa-Methylstyrol und Poly(1,3-phenylenmethylphosphonat))
Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl sowie deren Fraktionen (ausg. der Unterpos. 15162095); andere Öle sowie deren Fraktionen, mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von < 50 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg oder in anderer Aufmachung (ausg. Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl "Kopraöl", Raps- oder Rübsenöl oder Kopaivaöl sowie der Unterpos. 15162095)
Polyethylen in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen, mit einer relativen Dichte von >= 0,958 bei 23°C und einem Gehalt an Aluminium von <= 50 mg/kg, an Calcium, Chrom, Eisen, Nickel und Titan von jeweils <= 2 mg/kg und an Vanadium von <= 8 mg/kg, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen
Polyethylen mit einer relativen Dichte von >= 0,94, in Primärformen (ausg. Polyethylen in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen, mit einer relativen Dichte von >= 0,958 bei 23°C und einem Gehalt an Aluminium von <= 50 mg/kg, an Calcium, Chrom, Eisen, Nickel und Titan von jeweils <= 2 mg/kg und an Vanadium von <= 8 mg/kg, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen)
Papier, leichtgewichtig, sog. "LWC-Papier", zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Geamtgewicht <= 72 g/m², Gewicht der Beschichtung je Seite <= 15 g/m², auf einer Unterlage die >= 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht, beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, und mit einem Gewicht von < 72 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g. (ausg. mit einem Gewicht von < 72 g/m² und einem Gehalt an Fasern von > 50 GHT)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, aus Gusseisen, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing, drill pipe“ sowie Gewinderohre der Unterposition 73043950)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, aus Gusseisen, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing, drill pipe“ sowie Gewinderohre der Unterposition 73043950)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, aus Gusseisen, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing, drill pipe“ sowie Gewinderohre der Unterposition 73043950)