HS Code "90 30" Suchergebnisse (200)

teile und zubehör für kapitel 90
903300
Unterposition
Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90, weder in Kapitel 90 noch an anderer Stelle genannt oder inbegriffen
Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90, a.n.g.
LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden für Apparate des Kapitels 90
laser (ohne laserdioden); andere optische geräte
Optische Instrumente, Apparate und Geräte, in Kapitel 90 a.n.g.
901380
Unterposition
Optische Instrumente, Apparate und Geräte, in Kapitel 90 a.n.g.
9013
Position
Laser (ausg. Laserdioden); andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, in Kapitel 90 a.n.g.
Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der Kapitel 84, 85 oder 90
901390
Unterposition
Teile und Zubehör für Laser und andere Instrumente, Apparate und Geräte, in Kapitel 90 a.n.g.
Teile und Zubehör für Laser und andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte, in Kapitel 90, a.n.g.
901310
Unterposition
Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts 16 "Kapitel 84 und 85"
Malzextrakt, mit einem Gehalt an Trockenmasse von >= 90 GHT
Malzextrakt, mit einem Gehalt an Trockenmasse von < 90 GHT
Propan, verflüssigt, mit einem Reinheitsgrad von <= 90 % (ausg. zur chemischen Umwandlung)
Butane, verflüssigt, mit einem Reinheitsgrad von <= 90 % (ausg. zur chemischen Umwandlung)
Propan, verflüssigt, mit einem Reinheitsgrad von > 90 % und < 99 % (ausg. zur chemischen Umwandlung)
Butane, verflüssigt, mit einem Reinheitsgrad von > 90 % und < 95 % (ausg. zur chemischen Umwandlung)
Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien, verflüssigt (ausg. Ethylen mit einer Reinheit von >= 95% und Propylen, Butylen und Butadien, mit einer Reinheit von >= 90%)
mess- und prüfinstrumente; profilprojektoren
903149
Unterposition
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, optisch, in Kapitel 90 a.n.g.
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, optisch, in Kapitel 90 a.n.g.
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, nichtoptisch, in Kapitel 90 a.n.g.
9031
Position
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g.; Profilprojektoren
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 a.n.g.
903180
Unterposition
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g. (ausg. optische Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen)
fotolaborgeräte, negativbetrachter, lichtbildwände
9010
Position
Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in Kapitel 90 a.n.g.; Negativbetrachter; Lichtbildwände
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Erzeugnisse der Unterpositionen 481420 und 48149010)
Leichtöle, roh, aus der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers, bei deren Destillation >= 90 RHT bis 200°C übergehen (ausg. chemisch einheitlich)
Öle, roh, aus der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers (ausg. Leichtöle bei deren Destillation >= 90 RHT bis 200°C übergehen sowie chemisch einheitliche Verbindungen)
271012
Unterposition
Leichtöle und Zubereitungen, aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 210°C einschl. der Destillationsverluste >= 90 RHT übergehen (ausg. mit Biodiesel)
diamanten, bearbeitet, nicht montiert
Industriediamanten, bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst (ausg. nichtmontierte Steine für Tonabnehmernadeln sowie Steine, die als Teile von Zählern, Messgeräten oder anderen Waren des Kapitels 90 erkennbar sind)
7102
Position
Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst (ausg. nichtmontierte Steine für Tonabnehmernadeln sowie bearbeitete Steine, die als Teile von Zählern, Messinstrumenten oder anderen Waren des Kapitels 90 erkennbar sind)
ein-, zwei-, dreibeinstative, ähnliche waren
Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art und von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art
Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren, aus Kunststoff oder Aluminium (ausg. von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art und von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art)
Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (ausg. von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art, von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art sowie aus Kunststoff oder Aluminium)
glaswaren für labor, hygiene, pharmazie
7017
Position
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen (ausg. Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken sowie Mess-, Prüf- und medizinische Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen, mit linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken sowie Instrumente, Apparate und Geräte des Kap. 90)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen (ausg. mit linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, Behältnisse zu Transport oder Verpackungszwecken sowie Instrumente, Apparate und Geräte des Kap. 90)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen, aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid (ausg. Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwekken sowie Mess-, Prüf- und medizinische Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90)
zeichen-, anreiß-, rechen- und längenmessinstrumente
9017
Position
Zeicheninstrumente, Anreißinstrumente oder Recheninstrumente und -geräte "z.B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben"; Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch "z.B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren", in Kapitel 90 a.n.g.
tafeln, felder, konsolen, pulte, schränke, träger
8537
Position
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Pos. 8535 oder 8536, einschl. solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik)
Katalysatoren in Form von Körnern, die zu >= 90 GHT Abmessungen von <= 10 Mikrometer aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und Bismut von 2 GHT bis 3 GHT und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0
Katalysatoren auf Trägern fixiert, a.n.g. (ausg. mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung oder mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz sowie Katalysator in Form von Körnern, die zu >= 90 GHT Abmessungen von <= 10 Mikrometer aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und Bismut von 2 GHT bis 3 GHT und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0)
andere gewirke und gestricke
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, bedruckt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, Wolle oder feinen Tierhaaren, Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, gefärbt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, bedruckt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6006
Position
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
kettengewirke, breite > 30 cm
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
600590
Unterposition
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, Wolle oder feinen Tierhaaren, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, zum Schutz gegen Marlaria, mit einer Breite von > 30 cm
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6005
Position
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
gewirke und gestricke ≤30 cm
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. aus Baumwolle, Chemiefasern, Wolle oder feinen Tierhaaren, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
6003
Position
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus Baumwolle (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
600330
Unterposition
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Raschelspitzen mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. Raschelspitzen, Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6004
Position
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von >= 5 GHT (ausg. Kautschukfäden enthaltend und Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen und Kautschukfäden oder nur Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
6002
Position
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von >= 5 GHT (ausg. Kautschukfäden enthaltend und Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen und Kautschukfäden oder nur Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
bänder aus spinnstoffen, <= 30 cm
5806
Position
Bänder aus Spinnstoffen, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren); schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs"
Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
Bänder aus Spinnstoffen, gewebt, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe sowie Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
Bänder aus Baumwolle, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs", mit einer Breite von <= 30 cm
580632
Unterposition
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit echten Webkanten, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, ohne echte Webkanten, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle oder Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Färsen "weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben", mit einem Gewicht von > 300 kg, zum Schlachten
Färsen "weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben", lebend, mit einem Gewicht von > 300 kg (ausg. zum Schlachten sowie reinrassige Zuchttiere)
Kühe, mit einem Gewicht von > 300 kg, zum Schlachten (ausg. Färsen)
Kühe, lebend, mit einem Gewicht von > 300 kg (ausg. zum Schlachten sowie reinrassige Zuchttiere und Färsen)
Rinder, mit einem Gewicht von > 160 kg bis 300 kg, zum Schlachten
Rinder, lebend, mit einem Gewicht von > 160 kg bis 300 kg (ausg. zum Schlachten, reinrassige Zuchttiere)
Rinder, mit einem Gewicht von > 300 kg, zum Schlachten (ausg. Färsen und Kühe)
Rinder, lebend, mit einem Gewicht von > 300 kg (ausg. zum Schlachten sowie reinrassige Zuchttiere, Färsen und Kühe)
eisen-/stahlbehälter >300 l
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von <= 100.000 l, jedoch > 300 l (ausg. mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung oder mit mechanischer oder wärmetechnischer Einrichtung sowie Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für feste Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von > 300 l auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung (ausg. mit mechanischer oder wärmetechnischer Einrichtung sowie Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
730900
Unterposition
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung (ausg. Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für nicht verdichtete oder verflüssigte gasförmige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von > 300 l (ausg. mit mechanischer oder wärmetechnischer Einrichtung sowie Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für flüssige Stoffe, mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung und einem Fassungsvermögen von > 300 l (ausg. mit mechanischer oder wärmetechnischer Einrichtung sowie Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
eisen-/stahlbehälter ≤ 300 l
7310
Position
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g.
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von >= 50 l bis 300 l, a.n.g. (ausg. für verdichtete oder verflüssigte Gase oder mit mechanischer oder wärmetechnischer Einrichtung)
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht (ausg. Waren der Position 3006); zertifizierte Referenzmaterialien
3822
Position
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht (ausg. Waren der Position 3006); zertifizierte Referenzmaterialien
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht, zur Diagnose von Malaria (ausg. Waren der Position 3006)
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht, zur Diagnose von Zika und anderen von Stechmücken der Gattung Aedes übertragenen Krankheiten (ausg. Waren der Position 3006)
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht, zur Bestimmung der Blutgruppe (ausg. Waren der Position 3006)
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht (ausg. zur Diagnose von Malaria, zur Diagnose von Zika und anderen von Stechmücken der Gattung Aedes übertragenen Krankheiten, zur Bestimmung der Blutgruppe sowie Waren der Position 3006)
Zwischenerzeugnisse der Antibiotikagewinnung, erhalten aus der Fermentation von Streptomyces tenebrarius, auch getrocknet, zum Herstellen von Arzneiwaren der Position 3004 für die Humanmedizin
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Kunststoffen, a.n.g., weder verstärkt noch geschichtet "laminiert" oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie solche aus Additions-, Kondensations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
392099
Unterposition
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Kunststoffen, a.n.g., weder verstärkt noch geschichtet "laminiert" oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus geschäumten Polymeren des Styrols, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus geschäumten Polymeren des Vinylchlorids, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus geschäumter regenerierter Cellulose, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Zellkunststoff, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Polymeren des Styrols oder des Vinylchlorids, aus Polyurethanen und aus regenerierter Cellulose, selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
392113
Unterposition
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus geschäumten Polyurethanen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus weichgeschäumten Polyurethanen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus hartgeschäumten Polyurethanen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Filme, fotografisch, sensibilisiert, in Rollen, unbelichtet, gelocht, für mehrfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von > 16 bis 35 mm und einer Länge von <= 30 m, für Diapositive
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, nicht gelocht, für mehrfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger (ausg. aus Papier, Pappe und Spinnstoffen; Filme für Diapositive)
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, nicht gelocht, für mehrfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m (ausg. aus Papier, Pappe und Spinnstoffen; Filme für Diapositive)
370296
Unterposition
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von <= 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen; Filme für Röntgenaufnahmen)
Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke, sensibilisiert, in Rollen, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von <= 30 m
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von <= 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen; Filme für Röntgenaufnahmen, Sofortbild-Rollfilme, Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke)
370297
Unterposition
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von > 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen; Filme für Röntgenaufnahmen)
Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von > 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen)
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von > 30 m (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen; Filme für Röntgenaufnahmen, Sofortbild-Rollfilme, Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke)
DDT "ISO" "Clofenotan "INN"", in Behältnissen mit einem Nettogewicht von <= 300 g
Erzeugnisse der Position 3808, Alpha-Cypermethrin "ISO", Bendiocarb, "ISO", Bifenthrin "ISO", Chlorfenapyr "ISO", Cyfluthrin "ISO", Deltamethrin "INN, ISO", Etofenprox "INN", Fenitrothion "ISO", Lambda-Cyhalothrin "ISO", Malathion "ISO", Pirimiphosmethyl "ISO" oder Propoxur "ISO" enthaltend, in Behältnissen mit einem Nettogewicht von <= 300 g
Erzeugnisse der Position 3808, Alpha-Cypermethrin "ISO", Bendiocarb, "ISO", Bifenthrin "ISO", Chlorfenapyr "ISO", Cyfluthrin "ISO", Deltamethrin "INN, ISO", Etofenprox "INN", Fenitrothion "ISO", Lambda-Cyhalothrin "ISO", Malathion "ISO", Pirimiphosmethyl "ISO" oder Propoxur "ISO" enthaltend, in Behältnissen mit einem Nettogewicht von > 300 g jedoch <= 7,5 kg
aluminiumbehälter ≤ 300 l, ohne gase
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter <= 300 l, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), a.n.g. (ausg. Tuben, Behälter für Aerosole und Behälter hergestellt aus Folie deren Dicke <= 0,2 mm beträgt)
7612
Position
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter "einschl. Verpackungsröhrchen und Tuben", aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g.
761290
Unterposition
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter (einschl. Verpackungsröhrchen), aus Aluminium, für Stoffe aller Art "ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase", mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, a.n.g.
andere waren aus glas
Glaswaren, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, a.n.g. (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid)
Offene Gewebe aus Glasfaser, mit einer Breite von 30 cm oder weniger
Offene Gewebe aus Glasfaser, mit einer Breite von mehr als 30 cm
Streichgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren und mit einem Gewicht von <= 300 g/m² (ausg. hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischt oder mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von > 10 GHT sowie Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
Streichgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren und mit einem Gewicht von > 300 g/m² (ausg. hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischt oder mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von > 10 GHT)
Streichgarngewebe mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 300 g/m² (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
Streichgarngewebe mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 300 g/m² (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
Streichgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt, mit einem Gewicht von <= 300 g/m² (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911)
Streichgarngewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt, mit einem Gewicht von > 300 g/m²
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C (ausg. Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
701349
Unterposition
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus vorgespanntem Glas (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, handgefertigt "manuelle Glasentnahme" (ausg. aus vorgespanntem Glas oder mit einem Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, mechanisch gefertigt "mechanische Glasentnahme" (ausg. aus vorgespanntem Glas oder mit einem Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
aluminiumbehälter >300l, keine gase
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnl. Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art "ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase", mit einem Fassungsvermögen von > 300 l (ausg. mit mechanischen oder wärmetechnischen Einrichtungen sowie Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
Rohre aus Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, unbearbeitet (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenem Siliciumdioxid)
Rohre aus Glas, unbearbeitet (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 382759 genannten enthalten, mit einem Gehalt an 1,1,1,2-Tetrafluorethan „HFKW-134a“ von 30 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“, teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ oder ungesättigte Fluorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe „HFO“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 382761 bis 382763)
390729
Unterposition
Polyether in Primärformen (ausg. Polyacetale, Bis(polyoxyethylen)methylphosphonat und Erzeugnisse der Position 3002)
Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnl. Behälter, aus Kunststoffen, mit einem Fassungsvermögen von > 300 l
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Frühkartoffeln, frisch oder gekühlt, vom 1. Januar bis 30. Juni
Kartoffeln, frisch oder gekühlt (ausg. Frühkartoffeln vom 1. Januar bis 30. Juni, Pflanzkartoffeln [Saatkartoffeln] und Kartoffeln zum Herstellen von Stärke)
Webmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm
Webmaschinen zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von <= 30 cm
Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm, motorbetrieben
Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm, handbetrieben
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 200 kW bis 300 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 300 kW bis 500 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 15 kW bis 30 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 30 kW bis 50 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Schiffen für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, Schleppern der Unterpos. 89040010 und Kriegsschiffen der Unterpos. 89061000, neu, mit einer Leistung von > 200 kW bis 300 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 200 kW bis 300 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Schiffen für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, Schleppern der Unterpos. 89040010 und Kriegsschiffen der Unterpos. 89061000, neu, mit einer Leistung von > 300 kW bis 500 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 300 kW bis 500 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von <= 30 mm
Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von > 30 mm
Waagen für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung nichtelektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, a.n.g.
842382
Unterposition
Waagen für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg (ausg. Personenwaagen, Waagen für Stetigförderer zum kontinuierlichen Wiegen sowie Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen)
Waagen für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung (ausg. Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen, Personenwaagen, Waagen für Stetigförderer zum kontinuierlichen Wiegen sowie Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen)
Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts, für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg, mit Verwendung nichtelektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Ladenwaagen, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung (ausg. Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren)
Waagen für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, a.n.g.